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    "subject": "Parkverbotszone Kohrstr. [#282164]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nbeim Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach sind mehreren Bürgerbeschwerden über die zugeparkten Gehwege durch halbhüftiges Parken auf der Kohrstraße eingegangen. Durch die geparkten Fahrzeuge ist der Gehweg nicht mehr ordnungsgemäß zu nutzen. Das halbhüftige Gehwegparken ist und war auf der Kohrstraße nicht gestattet. Bisher wurde dies seitens des Ordnungsamtes jedoch geduldet. Ein halbhüftiges Gehwegparken kann nur dann angeordnet werden, wenn eine Restgehwegbreite von mindestens 2 Metern für den Fußgängerverkehr zur Verfügung bleibt. Aufgrund der vorhandenen Gehwegbreiten kann kein halbhüftiges Gehwegparken angeordnet werden, da die Restgehwegbreiten die Mindestmaße für einen ordnungsgemäßen Gehweg unterschreiten. Daher sind zum Schutz der Zufussgehenden die Gehwege frei von Fahrzeugen zu halten.\r\n\r\n\r\nVom Fachbereich Stadtentwicklung und Planung wurde eine Parkordnung für den Bereich der Kohrstraße zwischen Stapper Weg und Am Schomm entworfen.\r\n\r\nPlanungsziel war es, möglichst viele Parkstände auf die Straße zu bringen ohne Fußgänger und Grundstückszufahrten zu behindern sowie ausreichend Ausweichstellen für den Verkehr zwischen den Parkständen einzuhalten.\r\n\r\nUm die Gehwege frei von parkenden Kraftfahrzeugen zu halten, wurden die Stellplätze auf der Straße markiert.\r\n\r\nZur Verkehrsberuhigung und durch die zahlreichen Grundstückszufahrten und abgesenkten Bordsteine, wurde die Parkmarkierung in seitenversetzter Anordnung vorgesehen.\r\n\r\nDadurch wird, zusätzlich zur Verkehrsberuhigung, die Sicht in Einmündungsbereichen verbessert und auf der Straße mehr Raum für den Begegnungsverkehr von Fahrrad und Auto geschaffen.\r\n\r\nEine weitere Erhöhung der Stellplatzzahl wäre nur möglich gewesen, wenn man den Großteil Parkstände auf eine Seite geholt hätte. Die Folge wären lange, breite und gerade Streckenabschnitte, die zu einer Überschreitung des Tempolimits einladen würden.\r\n\r\n\r\nIn der Anlage ist der Beschilderungs- und Markierungsplan beigefügt.\r\n\r\n\r\nIch hoffe hiermit Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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