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"subject": "WG: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB [#26564]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\n\r\n\r\nIhr Antrag vom 13. Februar 2018 auf Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen nach Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. zu Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukte nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation wird abgelehnt.\r\n\r\n\r\n\r\nEs handelt sich bei Ihrer Anfrage um eine Thematik, die grundsätzlich in der einschlägigen Gesetzesnorm - hier: Baugesetzbuch (BauGB) - geregelt ist.\r\n\r\nAmtliche oder Umweltinformationen sowie Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder Verbraucherprodukte werden nicht abgefragt. Es ist auch nicht erkennbar, welche Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG Sie wünschen.\r\n\r\n\r\n\r\nAusdrücklich widersprechen wir einer Veröffentlichung der Antwort auf dem Internet-Portal.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim, durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:\r\n<<E-Mail-Adresse>> oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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