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(siehe weitere Ausführungen unten)\r\n\r\n(6) Können auch Nicht-Landesbehörden derartige Wappen(-Zeichen) bestellen,\r\noder können diese nur das Jedermanns-Wappen-Zeichen bestellen?\r\n\r\n\r\nHintergrund-Informationen:\r\n\r\nSie haben an Kundennummer 7100027 \r\nmit Angebotsnummer 20010869 vom 30.07.2009, Bestellung vom 10.08.2009,\r\nAuftragsbestätigung vom 11.08.2009 Nr. 147779 Position 00110 geliefert:\r\nSchild SH-Wappen FO 400×400min\r\nLogo= Wappen von Schleswig-Holstein\r\nAusführung als Innenkleber\r\n\r\nDieser Innenkleber klebt bis heute an der \r\nInnenseite der Eingangstür \r\ndes Gebäude des Sozialgerichts \r\nKronshagener Weg 107, 24116 Kiel.\r\n\r\nDas Sozialgericht ist eine Untere Landesbehörde des Ministeriums für Justiz und Gesundheit.\r\nSiehe \r\nhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/_startseite_landesregierung/organisationsplan.html\r\n\r\nIn § 1 Absatz 1 Satz 2 Hoheitszeichenverordnung heißt es:\r\n\"Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden.\"\r\n\r\nSiehe auch Informationen unter\r\nhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landeskundewappen/LandeskundeWappen.html\r\n\r\nhttps://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Schleswig-Holsteins\r\n\r\nSie haben statt des hoheitlichen Wappens \r\ndas Jedermann-Wappen-Zeichen geliefert,\r\ndessen Verwendung den Landesbehörde explizit untersagt ist.\r\n\r\nAm 28.09.2011 wurde in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtags erklärt, dass eine \"Anpassung an die heutigen Standards erforderlich gewesen sei. Auf Nachfrage [wurde] erklärt ... , die Optimierung habe darin bestanden, bestimmte Linienführungen grafisch so zu optimieren, dass die Wappen bei einer Verkleinerung oder Vergrößerung von der Proportion her jeweils gleich wirkten. Außerdem seien auch die Farben jetzt nach DIN-Normen beschrieben worden.\"\r\n\r\nIn Landtags-Drucksache 17/714 hieß es: \"Vielmehr kehrt die Landesregierung zu der Tradition zurück, das hoheitliche Landeswappen Schleswig-Holstein, wie beschrieben in der Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein ... als zentrale visuelle Kennung der Landesbehörden zu nutzen. ... Ziel der Landesregierung ist es, in der öffentlichen Darstellung der Landesdienststellen Einheitlichkeit zu erreichen. Als Identität stiftendes Zeichen hat sich das hoheitliche Landeswappen bewährt, welches seit 1957 im Gebrauch ist.\"\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 288241\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/288241/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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(siehe weitere Ausführungen unten)\r\n\r\n(6) Können auch Nicht-Landesbehörden derartige Wappen(-Zeichen) bestellen,\r\noder können diese nur das Jedermanns-Wappen-Zeichen bestellen?\r\n\r\n\r\nHintergrund-Informationen:\r\n\r\nSie haben an Kundennummer 7100027 \r\nmit Angebotsnummer 20010869 vom 30.07.2009, Bestellung vom 10.08.2009,\r\nAuftragsbestätigung vom 11.08.2009 Nr. 147779 Position 00110 geliefert:\r\nSchild SH-Wappen FO 400×400min\r\nLogo= Wappen von Schleswig-Holstein\r\nAusführung als Innenkleber\r\n\r\nDieser Innenkleber klebt bis heute an der \r\nInnenseite der Eingangstür \r\ndes Gebäude des Sozialgerichts \r\nKronshagener Weg 107, 24116 Kiel.\r\n\r\nDas Sozialgericht ist eine Untere Landesbehörde des Ministeriums für Justiz und Gesundheit.\r\nSiehe \r\nhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/_startseite_landesregierung/organisationsplan.html\r\n\r\nIn § 1 Absatz 1 Satz 2 Hoheitszeichenverordnung heißt es:\r\n\"Sie dürfen das Landeswappen nicht in abgewandelter Form verwenden.\"\r\n\r\nSiehe auch Informationen unter\r\nhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/landeskundewappen/LandeskundeWappen.html\r\n\r\nhttps://de.wikipedia.org/wiki/Wappen_Schleswig-Holsteins\r\n\r\nSie haben statt des hoheitlichen Wappens \r\ndas Jedermann-Wappen-Zeichen geliefert,\r\ndessen Verwendung den Landesbehörde explizit untersagt ist.\r\n\r\nAm 28.09.2011 wurde in der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtags erklärt, dass eine \"Anpassung an die heutigen Standards erforderlich gewesen sei. 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Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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