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"subject": "Nutzbarkeit des Schwimmbeckens in der Schule am Hügel, Am Probsthof 102, 53121 Bonn [#288601]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Funktionsfähigkeit des Schwimmbeckens in der Schule am Hügel ist wichtige Voraussetzung dafür, dass der laut Lehrplan an den Grundschulen vorgesehene Schwimmunterricht erteilt werden kann. Schwimmunterricht soll im Verlauf der Grundschulzeit im Umfang eines vollen Schuljahres mit mindestens einer Wochenstunde (ca. 30 min Wasserzeit) erteilt werden. \r\nDas Schwimmbecken der Schule am Hügel ist in den vergangenen Jahren und auch aktuell offenbar wiederholt aufgrund von Defekten nicht nutzbar.\r\nDaher bitte ich um Übersendung von folgenden taggenauen Informationen für die Zeit ab Juli 2020 bis aktuell:\r\n- In welchen Zeiträumen stand und steht das Schwimmbecken für den Schwimmbetrieb der Grundschulen zur Verfügung? In welchen Zeiträumen nicht?\r\n- Welche Defekte wurden im angefragten Zeitraum festgestellt?\r\n- Wann wurden die Defekte an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt?\r\n- Wann wurden Reparaturleistungen für festgestellte Defekte ausgeschrieben und/oder wann wurden Reparaturaufträge direkt an Fachfirmen vergeben?\r\n- Wann wurden Reparaturleistungen von Fachfirmen erbracht?\r\n- Wann wurde das Schwimmbecken nach erbrachten Reparaturleistungen wieder für den Schwimmbetrieb freigegeben?\r\n- Hat die Stadt Bonn ein Konzept erstellt, wie der Ausfall des Schwimmbeckens kompensiert und der Lehrplan erfüllt werden kann? Im Bejahensfall wird um Übersendung des Konzepts gebeten.\r\n- Wird und wenn ja, wie wird der Ausfall des Schwimmbeckens tatsächlich kompensiert?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 288601\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/288601/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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