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    "content": "Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23\n\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nIhr Antrag auf Informationszugang vom 09.08.2023, mein Auskunftsersuchen vom 14.09.2023\n\nSehr [geschwärzt],\n\nin Bezug auf Ihren vorgenannten Antrag und mein Auskunftsersuchen vom 14.09.2023 leite ich Ihnen den darauf folgenden Schriftwechsel mit der auskunftspflichtigen Stelle zu Ihrer Kenntnis weiter.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n[geschwärzt]\n\nDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit\nNordrhein-Westfalen\nReferat 2\nKavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\nTel.: 0211-38424-211\nFax: 0211-38424-999\nE-Mail: [geschwärzt]\nInternet: www.ldi.nrw.de\n\nVon: [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]>\nGesendet: Freitag, 22. 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Gem. der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bad Driburg sind nach § 1 Abs. 3 der Einladung im Regelfall Erläuterungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen bzw. Vorlagen beizufügen. Mit der Entscheidung wurde die Verwaltung beauftragt in Verhandlungen mit dem Anbieter zu treten und die Verhandlungsvergabe weiter fortzuführen.\n\nFür weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n[cid:image002.png@01D9F21C.52C35780]\nSTADT BAD DRIBURG\nHauptamt\nAm Rathausplatz 2, [geschwärzt]\nTelefon: 05253 88-1011 Fax: 05253 88-135\nE-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[cid:image006.jpg@01D9F21C.52C35780]\n\n\nVon: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]\nGesendet: Donnerstag, 21. 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Die Frage sollte lauten: \"Handelt es sich bei den angefragten Beratungsunterlagen, die in die Sitzung eingebracht wurden, um einen Vorschlag der Verwaltung ?\" Dies bitte ich mir noch mitzuteilen.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n[geschwärzt]\n\nDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit\nNordrhein-Westfalen\nReferat 2\nKavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\nTel.: 0211-38424-211\nFax: 0211-38424-999\nE-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>\nInternet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de>\n\nVon: [geschwärzt], [geschwärzt], Stadt Bad Driburg <[geschwärzt]<[geschwärzt]>>\nGesendet: Dienstag, 19. September 2023 11:43\nAn: ZF LDI Referat-2 (LDI) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>>\nBetreff: AW: AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg\n\nSehr geehrte [geschwärzt],\n\nan der Bad Driburger Therme ein Thermenhotel entstehen. Hierzu erfolgte eine europaweite Ausschreibung als Verhandlungsvergabe. In der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses am 26.04.2023 ist in nicht-öffentlicher Sitzung über das Verfahren und den Anbieter beraten und über weitere Maßnahmen beschlossen worden, die zur Abwicklung der Verhandlungsvergabe führen soll.\nDie Sitzung vom 26.04.2023 diente der Willensbildung des Ausschusses bzw. des Stadtrates. Die dort vorgestellten Inhalte dienen der weiteren Verhandlung und den noch festzulegenden Vertragsinhalten.\n\nDie Stadt Bad Driburg ist an einer transparenten Arbeitsweise sehr interessiert und gibt Informationen frühzeitig bekannt. So wurde nach der Sitzung des Ausschusses vom 26.04.2023, in dem unten genannten Presseartikel vom Westfalen-Blatt bekannt gegeben, dass man sich in Verhandlungen mit der InterSPA befinde.\nIn der Sitzung des Stadtrates vom 19.09.2023 hat der 1. Beigeordnete Scholle über den aktuellen Sachstand zum Thermenhotel in öffentlicher Sitzung informiert. Hierzu  wurde bereits die Mitteilungsvorlage 022-2023 erstellt, die im Ratsinformationssystem abrufbar ist. Ebenso wird die in der Sitzung vorgestellte Präsentation dem Protokoll beigefügt und ist mit der Veröffentlichung ebenfalls im Ratsinformationssystem einsehbar.\n\nNach Abschluss der vergaberechtlichen und politischen Verfahren geben wir die angefragten Informationen gerne weiter.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n[cid:image009.png@01D9F21C.52C35780]\nSTADT BAD DRIBURG\nHauptamt\nAm Rathausplatz 2, [geschwärzt]\nTelefon: 05253 88-1011 Fax: 05253 88-135\nE-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[cid:image010.jpg@01D9F21C.52C35780]\n\n\nVon: [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]\nGesendet: Donnerstag, 14. 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Herr [geschwärzt] hat sich nun an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW gewandt und folgende Einwände erhoben:\n\n\"Der Graubereich zwischen IFG NRW und Vergabeverordnungen ist nicht immer eindeutig und viele Informationen sind zumindest in der Angebotsphase tatsächlich vor einem Informationszugang gesperrt. (siehe https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/_4_1_0_0.pdf)\n\nNichtsdestotrotz dürfte der Zugang zumindest zum Beschluss des Gremiums sowie zur Verwaltungsvorlage grundsätzlich gegeben sein.\n\nEventuell sind in den Dokumenten einige Schwärzungen bei konkreten Zahlen vorzunehmen insofern sie aus dem Angebot des Bewerbers stammen und Geschäftsgeheimnisse darstellen und nicht aufgrund von z.B. eigenen unabhängigen Berechnungen der Kommune im Dokument zu finden sind.\n\nZahlen sowie der Name des Investors, die bereits durch die Stadt ohnehin öffentlich sind, dürften dabei den Schwärzungsaufwand vermindern und bedürfen keiner Schwärzung.\n\nSiehe hier: https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-hoexter/bad-driburg/stadt-bad-driburg-findet-investor-hotel-neubau-erweiterung-therme-2751586\"\n\n\nHierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in \"cc\" zu setzen.\n\nHandelt es sich bei den angefragten Beratungsunterlagen, die in die Sitzung eingebracht wurden, um eine Vorlage der Verwaltung ?\n\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen.\n\nGemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden.\n\nIch habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n[geschwärzt]\n\nDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit\nNordrhein-Westfalen\nReferat 2\nKavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\nTel.: 0211-38424-211\nFax: 0211-38424-999\nE-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]>\nInternet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de>",
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            ", Stadt Bad Driburg\nBetreff: Mein AZ: 209.2.3.2.11-6243/23 Antrag auf Informationszugang; hier: AfWSE, 26.04.2023: Thermenhotel Bad Driburg\n\nMein AZ:  209.2.3.2.11-6243/23\n\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nAntrag des Herrn "
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            " auf Informationszugang vom 09.08.2023, hier: AfWSE, 26.04.23: Thermenhotel Bad Driburg\n\nSehr geehrter "
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            ",\n\ngemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig.\n\nHerr "
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            " hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=www.fragdenstaat.de&umid=92c2e387-3998-4680-bfe7-5900516941ca&auth=b7b89afd84ecebb460081b78ced74b9362dde633-00b58cd0071412015e811b7d49e78ab07f130d57 einen Antrag auf Informationszugang; hier:  AfWSE, 26.04.23: Thermenhotel Bad Driburg, gestellt zu haben (siehe: "
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            "<https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2ffragdenstaat.de%2fa%2f285785%2fauth%2fdcbfceef7bacfc480d2e323dbbef1ff3f680fed9%2f&umid=92c2e387-3998-4680-bfe7-5900516941ca&auth=b7b89afd84ecebb460081b78ced74b9362dde633-bcd1f7280c2aa23c42fa6733b6c71414b3082c31> ).\n\nDer Antrag wurde mit Schreiben vom 29.08.2023 unter Hinweis auf § 7 Nr.1 IFG NRW abgelehnt. Herr "
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            " hat sich nun an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW gewandt und folgende Einwände erhoben:\n\n\"Der Graubereich zwischen IFG NRW und Vergabeverordnungen ist nicht immer eindeutig und viele Informationen sind zumindest in der Angebotsphase tatsächlich vor einem Informationszugang gesperrt. (siehe https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/_4_1_0_0.pdf)\n\nNichtsdestotrotz dürfte der Zugang zumindest zum Beschluss des Gremiums sowie zur Verwaltungsvorlage grundsätzlich gegeben sein.\n\nEventuell sind in den Dokumenten einige Schwärzungen bei konkreten Zahlen vorzunehmen insofern sie aus dem Angebot des Bewerbers stammen und Geschäftsgeheimnisse darstellen und nicht aufgrund von z.B. eigenen unabhängigen Berechnungen der Kommune im Dokument zu finden sind.\n\nZahlen sowie der Name des Investors, die bereits durch die Stadt ohnehin öffentlich sind, dürften dabei den Schwärzungsaufwand vermindern und bedürfen keiner Schwärzung.\n\nSiehe hier: https://www.westfalen-blatt.de/owl/kreis-hoexter/bad-driburg/stadt-bad-driburg-findet-investor-hotel-neubau-erweiterung-therme-2751586\"\n\n\nHierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in \"cc\" zu setzen.\n\nHandelt es sich bei den angefragten Beratungsunterlagen, die in die Sitzung eingebracht wurden, um eine Vorlage der Verwaltung ?\n\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen.\n\nGemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden.\n\nIch habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n"
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            "\n\nDie Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit\nNordrhein-Westfalen\nReferat 2\nKavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf\nTel.: 0211-38424-211\nFax: 0211-38424-999\nE-Mail: "
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            ">\nInternet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de>"
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    "sender": "Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen",
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