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"subject": "AW: <N> Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nmit u. g. E-Mail habe ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages bestätigt.\r\n\r\nIm Zuge der laufenden Prüfung Ihres Antrages zeigte sich, dass auf Grund des Umfanges und der Komplexität Ihres Antrages eine Fristverlängerung gemäß § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG auf bis zu drei Monate notwendig ist. Wir beabsichtigen nicht diese verlängerte Frist voll auszuschöpfen, werden aber für eine fundierte rechtliche Bewertung und Beantwortung Ihres Antrages, schon heute absehbar, länger als einen Monat ab Eingang Ihres Antrages benötigen.\r\n\r\nGemäß § 7 Abs. 7 S. 3 LIFG möchte ich Sie hiermit über die Fristverlängerung und die Gründe elektronisch informieren. Sobald unsere Prüfung abgeschlossen ist erhalten Sie auf diesem Wege nochmals Nachricht von uns.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"sender": "Landratsamt Rems-Murr-Kreis",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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