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    "subject": "Kindertageseinrichtungen, Meldeschwellen Leitlinien der Träger [#289498]",
    "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nLaut Handreichung  des LWL [1] haben Träger von Kindertageseinrichtungen die Aufgabe interne Meldeschwellen für ihre Meldepflicht gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII festzulegen um jederzeit zuverlässig  Ereignisse welche geeignet sind das Wohl der Kinder zu beeinträchtigen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Der Träger sollte ein abgestuftes Verfahren festlegen, wann\r\nEreignisse oder Entwicklungen an das zuständige Landesjugendamt gemeldet werden müssen. Bitte schicken Sie mir die von Ihnen als Träger von Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Verfahren oder Leitlinien welche Sie den Kindertageseinrichtungen kommuniziert haben um die Meldepflicht  gem. §47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII sicherstellen zu können.\r\n\r\nQuellen:\r\n[1] https://www.lwl-landesjugendamt.de/media/filer_public/75/27/752716d0-3e9e-4f0a-be70-c2764a61441d/nr05_2020_anlage_kita_meldungen_gem__47_sgb_viii.pdf\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 289498\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/289498/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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