GET /api/v1/message/841237/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/841237/?format=api",
    "id": 841237,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/oeffentlich-kommunizierte-missachtung-richtlinien-und-weisungen-fuer-polizeiliche-verkehrsueberwachung/#nachricht-841237",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/289916/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": false,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": null,
    "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11208/?format=api",
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2023-10-10T14:31:12.362534+02:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]",
    "content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ngemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n\r\nhttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n\r\nDiese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n\r\nRegelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n\r\nSowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n\r\nBesonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n\r\nQuellen:\r\n(1)\r\nEin Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n\r\nDer Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001\r\n\r\n(2)\r\nhttps://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)\r\n\r\nDer Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.\r\n\r\nDaher meine Fragen:\r\n- Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?\r\n- Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?\r\n- Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n- Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSimon Knatz\n\n\n\n\nAnfragenr: 289916\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/289916/\n\nPostanschrift\nSimon Knatz\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ngemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n\r\nhttps://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n\r\nDiese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n\r\nRegelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n\r\nSowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n\r\nBesonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n\r\nQuellen:\r\n(1)\r\nEin Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n\r\nDer Falschparker wurde verwarnt. Ein Überqueren ist möglich und nicht der gesamte Überweg blockiert.\r\nhttps://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708463199530476001\r\n\r\n(2)\r\nhttps://www.youtube.com/watch?v=MM3B9Obrj3w (ab Minute 3:55)\r\n\r\nDer Umgang mit beiden Situationen widerspricht krass der StVO, dem Ordnungswidrigkeitenrecht sowie, wie eingangs erwähnt der Weisungslage aus Ihrem Haus.\r\n\r\nDaher meine Fragen:\r\n- Ist Ihnen bewusst, dass durch Ordnungsbehörden das Opportunitätsprinzip über die Maßen hinaus ausgedehnt wird um offenbar auch die Ahndung von erheblichen Behinderungen und Gefährdungen zu umgehen?\r\n- Welche Maßnahmen ergreifen Sie um die Ordnungsbehörden wirksam zur Umsetzung der gültigen Weisungslage zu bewegen?\r\n- Auf welcher Grundlage verweigert die Polizei München bei Verkehrsbehinderungen im 5/8m Bereich grundsätzlich das Abschleppen? (So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n- Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSimon Knatz\n\n\n\n\nAnfragenr: 289916\nAntwort an: "
        ],
        [
            true,
            "<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
        ],
        [
            true,
            "https://fragdenstaat.de/a/289916/"
        ],
        [
            false,
            "\n\nPostanschrift\nSimon Knatz\n"
        ],
        [
            true,
            "<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
        ]
    ],
    "sender": "Simon Knatz",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}