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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\ngern möchten wir Ihre Fragestellungen in o.g. Angelegenheit wie folgt beantworten:\n\nAls Anstalt öffentlichen Rechts des Landes Schleswig-Holstein beschafft die GMSH für alle Dienststellen des Landes Material und erbringt Dienstleistungen. Sie kann aber auch für andere Träger der öffentlichen Verwaltung tätig werden. Dabei sind die Kunden grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, was bei der GMSH bestellt wird. Warenlieferungen wie etwa über die GMSH bestellte Wappen, werden nicht von der GMSH selbst hergestellt. Die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit bei der Bestellung eines Wappens fällt zudem nicht in die Zuständigkeit der GMSH. Daher wäre die GMSH auch nicht zuständig für den etwaigen Austausch eines möglicherweise nicht mehr aktuellen Wappens bei einer Behörde. In Bezug auf Ihre Frage hinsichtlich des Sozialgerichtes war es unseren Informationen nach im Jahr 2009, als das Wappen bestellt wurde, nach der damaligen Gesetzeslage regelkonform, auch ein Wappen zu verwenden, welches nicht das offizielle Wappen war.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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