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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nals umgehende Reaktion auf Ihre Anfrage vom 24.01.2018 bat ich Sie mit Mail vom 30.01.2018 , Ihren Antrag auf Zugang zu Informationen zu konkretisieren.\nDies hat seinen Grund in der Vielzahl vorhandener Unterlagen zu den seit der Mitte der 90er Jahre durchgeführten Renaturierungsmaßnahmen an der Steinau.\n\nWie ich Ihnen bereits anlässlich des Ortstermins am 12.02.2018 mitteilte, ist eine Akteneinsicht aus den genannten Gründen vor Ort unerlässlich.\nAn diesem Ortstermin wurde gemeinsam mit der Wasserbehörde und dem Unterhaltungsverband ausführlich über die Lage vor Ort auch hinsichtlich der Gewässerunterhaltung gesprochen.\nDaraufhin wurden anstehende Unterhaltungsmaßnahmen angesprochen und bereits teilweise durchgeführt.\nSollten Sie dahingehend noch Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Büchen in Verbindung.\n\nIhr Hinweis auf eine Fristüberschreitung ist insofern nicht zutreffend, da die Wasserbehörde in zwei Fällen mit Ihnen Kontakt aufgenommen hat.\n\nSollten Sie Ihren Antrag nicht innerhalb von 2 Wochen konkretisieren bzw. einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren, sehe ich mich gezwungen Ihren Antrag gemäß § 9 Abs.2 Nr.5 IZG-SH abzulehnen.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Der Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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