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    "content": "Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie 4 Hauptaufgaben, über die sich ein moderner Zoo definiert sind Natur- und Artenschutz, (Umwelt-) Bildung, Forschung und Erholung. Doch im Zoo Halle (Saale) werden in letzter Zeit mehr und längere Veranstaltungen durchgeführt, hierzu zählen u.a.:\r\n„Magische Lichterwelten“ Winter 2022/23 unter dem Motto „Lost World“, bei der 300 Lichtinstallationen in Begleitung mit Musik und Soundeffekten, 13 Wochen, 5 Tage die Woche, 17 bis 22.30 Uhr, auf einer Ausstellungsfläche von 5 ha auf einem Zoogelände von 8 ha ausgestellt werden\r\n„Magische Lichterwelten“ Winter 2023/24 unter dem Motto \"Tausendundeine Nacht\" 19.12. 2023 bis 24.02.2024\r\n12.08.2023 veranstaltete der Zoo eine „Karibische Nacht“ mit Live-Musik von mehreren Bühnen.\r\nGruselzoo und die Halloweennächte die ursprünglich vom 14.10 – 05.11.2023.\r\nZur „Magische Lichterwelten“ unter dem Motto „Lost World“, teilt Landesverwaltungsamt teilte mit, dass keine „behördliche Genehmigung für die v. g. Veranstaltung erforderlich [sei], da die Ausstellung urzeitlicher Tiere im Rahmen eines Kunstprojektes wohl in der zoologischen Nutzung enthalten sein dürfte.“ Einen Nachweis, dass diese Form der Veranstaltung in der Genehmigung des Zoos enthalten sei, fügt das Landesverwaltungsamt nicht bei.\r\nFrage: Was ist in der Genehmigung des Zoos festgeschrieben, schließt sie solche Veranstaltungen wirklich mit ein? Welche Nebenbestimmungen enthält diese Genehmigung? Wir bitten um eine Kopie der Genehmigung. \r\nGibt es gesetzliche Grundlagen die festschreiben, dass die magischen Lichterwelten, aber auch die anderen genannten Veranstaltungen nicht zusätzlich genehmigungspflichtig sind?\r\nIn diesem Jahr lautet das Thema \"Tausendundeiner Nacht\" und die Figuren und Szenen stammen in diesem Jahr aus den Sammlungen der orientalischen Märchen von Tausendundeiner Nacht. \r\nFrage: Der Bezug zur zuvor genannten zoologischen Nutzung wird hier nicht gesehen, wie ist eine solche Veranstaltung mit dem Thema \"Tausendundeiner Nacht\", aber auch die Veranstaltungen „Karibische Nacht“ und der Gruselzoo und die Halloweennächte mit der zoologischen Nutzung und den 4 Hauptaufgaben vereinbar?\r\nBei den Magischen Lichterwelten erfolgt eine Begleitung mit Musik und Soundeffekten, zur „Karibische Nacht“ wurde Live-Musik von mehreren Bühnen gespielt und beim Gruselzoo und den Halloweennächten kommen auch Ton- und Lichteffekte im gesamten Zoo zum Einsatz. Im Rahmen dieser Veranstaltungen kam es zu mehreren Beschwerden von benachbarten Anwohnern. Im Bezug zur Geräuschkulisse teilt das Landesverwaltungsamt mit, dass dies „im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bzw. Erteilung der Zoogenehmigung geprüft“ wurde. Auch hier fügt das Landesverwaltungsamt keinen Nachweis bei. \r\nFrage: Unter welchen Annahmen erfolgte die Genehmigung des Zoos, sind solche großen Veranstaltungen mit einbezogen? Wurden die Schutzgüter, die Zootiere und ihr Wohlergehen sowie die angrenzende Nachbarschaft damals in Hinblick auf diese Veranstaltungen genügend berücksichtigt?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. \r\n\r\nNach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 291883\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/291883/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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