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    "subject": "WG: Lisa BIRKLER: Weisungen der Polizei Freiburg bei Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin [#27016] --- Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs.2 LandesinformationsfreiheitsGes (LIFG)...",
    "content": "Sehr <Information-entfernt>\n\r\n\r\n\r\nSie begehren Auskunft über sämtliche interne Weisungen der Polizei Freiburg im Zusammenhang mit Versammlungen gegen den militärischen Einsatz türkischer Streitkräfte im nordirakischen Distrikt Afrin.\r\n\r\nNach rechtlicher Prüfung teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) nicht entsprochen werden kann.\r\n\r\n\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\n\r\n\r\nGemäß § 4 I Nr. 2 LIFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der öffentlichen Sicherheit haben kann.\r\n\r\nInterne Weisungen der Polizei im Zusammenhang mit o.g. Versammlungen sind stets Resultate polizei- und einsatztaktischer Überlegungen bzw. Erkenntnissen. Die Preisgabe solcher einsatztaktischer Maßnahmen könnte unter anderem durchaus dazu führen, dass bei künftigen gleichartigen polizeilichen Anlässen der Zweck der getroffenen Einsatzmaßnahmen zumindest erheblich beeinträchtigt – wenn nicht gar verhindert -  werden könnte. Insofern sind in diesem Kontext nachteilige Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit nicht auszuschließen, mit der Folge, dass insoweit kein Anspruch auf Informationszugang besteht.\r\n\r\n\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Polizeipräsidium Freiburg",
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