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"subject": "IFG-Bescheid: Destatis-Zahlen zur BIP-Entwicklung in Deutschland (Az.: A34/1010001001-IF30657)",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie haben mit Nachricht vom 31. Oktober 2023 (unser Az.: A34/1010001001-IF30657) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.\r\n\r\nIn dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:\r\n\r\n\"Für jedes Quartal veröffentlichen Sie amtliche Zahlen zur Entwicklung des BIP in Deutschland (\"Wirtschaftswachstum\"). Diese sind maßgeblich für die politische Beurteilung der konjunkturellen Lage und Aussichten - insbesondere beispielsweise hinsichtlich der Frage, ob sich Deutschland in einer Rezession befindet oder nicht.\r\nDie Entwicklung des BIP kann aus technischen wie praktischen Gründen nicht durch eine Vollerhebung der Wirtschaftsdaten aller inländischen Wirtschaftssubjekte erhoben werden.\r\nEine präzise Messung der BIP-Veränderung ist mithin nicht möglich.\r\nDeswegen sind Sie gezwungen, für Ihre amtlichen Angaben ein datenbasiertes Schätzverfahren anzuwenden (\"Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung\"). Im Zuge dessen extrapolieren Sie auf der Basis von stichprobenartig gezogenen empirischen Daten auf die Gesamtwirtschaft.\r\n\r\nBitte machen Sie daher vollumfänglich transparent:\r\n\r\n1.) Welches ist die konkrete, tatsächliche Datengrundlage für Ihre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Stichprobenumfang, Methode der Stichprobenauswahl und -ziehung, Verfahren der Datenerhebung usw.)?\r\n\r\n2.) Mit welchen statistischen Verfahren (Formeln) extrapolieren Sie aus dem Datensatz der erhobenen Stichprobe heraus auf die Gesamtwirtschaft? \r\nGeben Sie hierzu bitte insbesondere ganz genau an, welche Schätzverfahren Sie anwenden und welche Grundannahmen Sie dabei jeweils zugrunde legen.\r\nDefinieren Sie bitte genau, welche Ermessensspielräume Sie im Schätzverfahren haben und ob bzw. inwiefern in dem Schätzverfahren spekulative Bestandteile enthalten sind.\"\r\n\r\n\r\nWir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt:\r\n\r\nIhrem Antrag wird stattgegeben. Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:\r\n\r\nZu Frage 1)\r\nFür die Berechnung der Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) werden alle geeigneten laufenden wirtschaftsstatistischen Erhebungen verwendet, die zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Zusätzlich werden weitere Datenquellen wie administrative Daten (zum Beispiel Finanz- und Steuerstatistik, Bundesagentur für Arbeit), Geschäftsstatistiken und Jahresabschlüsse großer Unternehmen (zum Beispiel Lufthansa, Telekom, Kreditinstitute), Haushaltsbefragungen (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), Mikrozensus) sowie Informationen von Verbänden ausgewertet. \r\n\r\nEin Verzeichnis der wichtigsten verwendeten Datenquellen finden Sie in Kapitel 9 der Fachserie 18, Reihe S.31 „Vierteljährliche Inlandsproduktberechnung nach ESVG 2010 Methoden und Grundlagen“, die als Download auf unserer Themenseite verfügbar ist:\r\nhttps://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Publikationen/Downloads-Inlandsprodukt/inlandsprodukt-nach-esvg-2010-2189031179004.pdf?__blob=publicationFile\r\n\r\nDa die VGR keine Primär- sondern eine Sekundärstatistik ist, also wie oben erwähnt auf bereits vorliegende Datenquellen/Statistiken zugreift, müssen Umfang und Art der jeweiligen Erhebung den Metadaten dieser Datenquellen entnommen werden. Diese Informationen zu den hauseigenen Statistiken finden Sie für die jeweiligen Statistiken in unserer Übersicht für Qualitätsberichte:\r\nhttps://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/_inhalt.html\r\n\r\n\r\nZu Frage 2)\r\nWie bereits in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, handelt es sich bei den VGR um eine Sekundärstatistik, die nicht auf Stichproben beruht. Außerdem wird das BIP nicht „top-down“ bzw. direkt berechnet, sondern „bottom-up“. Es werden also zunächst die einzelnen Komponenten des Entstehungs- bzw. des Verwendungsansatzes berechnet, anhand derer jeweils ein BIP-Ergebnis aggregiert wird. Dabei sind beide Ansätze weitgehend autonom und werden erst in einem Abstimmungsprozess zusammengeführt. Es erfolgt also keine direkte Schätzung des BIP aus der Zeitreihe heraus oder in Abhängigkeit von anderen erklärenden exogenen Variablen.\r\n\r\nDas Ausmaß der Schätzungen zu den verschiedenen Rechenständen der Quartalsrechnung ist für die einzelnen Aggregate sehr unterschiedlich. In einzelnen Bereichen kann auf monatliche Datenquellen zurückgegriffen werden, deren Ergebnisse in der Regel zeitnah zur Verfügung stehen und zur ersten Berechnung des abgelaufenen Quartals (nach t+55 Tagen) bereits vollständig vorliegen. Zur Schnellmeldung nach t+30 Tagen fehlt für die meisten dieser monatlichen Datenquellen der dritte Berichtsmonat des Referenzquartals. Dieser wird für jeden Indikator durch die jeweiligen Expertinnen und Experten geschätzt. \r\n\r\nHäufig sind in Rechenbereichen, insbesondere denen, die sich auf vierteljährliche Datenquellen stützen, zur ersten Quartalsrechnung alternative Schätzverfahren anzuwenden, da die Ergebnisse aus dieser Datenquelle noch nicht zur Verfügung stehen. \r\n\r\nDes Weiteren gibt es aber auch Rechenbereiche, in denen unterjährige Informationen gänzlich fehlen und deshalb zu jedem Rechenstand der Vierteljahresrechnung Ersatzindikatoren oder Modelle zur Berechnung der Quartalsergebnisse herangezogen werden müssen. In Relation zum gesamten BIP spielen diese Bereiche in Deutschland jedoch eine nicht so bedeutende Rolle.\r\n\r\nDie Berechnung/ Schätzung der einzelnen Komponenten für die Entstehungsrechnung entnehmen Sie bitte Kapitel 4 der Fachserie 18, Reihe S.31 (link siehe oben), die Berechnung der Verwendungsaggregate Kapitel 5. Die jeweiligen Berechnungsmethoden werden in Kapitel 3.1 zusammengefasst. Die Datenverfügbarkeit zu den unterschiedlichen Terminen können Sie der Tabelle 3-1 auf den Seiten 27 und 28 der Fachserie 18, Reihe S.31, entnehmen. Für die Schnellmeldung zu t+30 können Sie die Indikatorenverfügbarkeit für die wichtigsten Indikatoren der Excel-Datei „Indikatorenverfügbarkeit_ifg.xlsx“ entnehmen.\r\n\r\nBei der Abstimmung des BIP werden die Rechenergebnisse der Expertinnen und Experten mit den ökonometrischen Schätzungen mittels saisonaler ARIMA-Modelle mit externen Regressoren verglichen und gegebenenfalls angepasst. Genaue Informationen zu den ökonometrischen Verfahren finden Sie in den folgenden WISTA-Artikeln:\r\nhttps://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/06/machbarkeitsstudie-bip-schnellschaetzung-062019.pdf?__blob=publicationFile\r\n\r\nhttps://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2021/04/schnellschaetzung-bip-042021.pdf?__blob=publicationFile\r\n\r\n\r\nFür Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. \r\n\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\n\r\nGegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.\r\nDafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:\r\n\r\nSchriftlich oder zur Niederschrift:\r\nDer Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: \r\nGustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden\r\n\r\n\r\nWir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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Welches ist die konkrete, tatsächliche Datengrundlage für Ihre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (Stichprobenumfang, Methode der Stichprobenauswahl und -ziehung, Verfahren der Datenerhebung usw.)?\r\n\r\n2.) Mit welchen statistischen Verfahren (Formeln) extrapolieren Sie aus dem Datensatz der erhobenen Stichprobe heraus auf die Gesamtwirtschaft? \r\nGeben Sie hierzu bitte insbesondere ganz genau an, welche Schätzverfahren Sie anwenden und welche Grundannahmen Sie dabei jeweils zugrunde legen.\r\nDefinieren Sie bitte genau, welche Ermessensspielräume Sie im Schätzverfahren haben und ob bzw. inwiefern in dem Schätzverfahren spekulative Bestandteile enthalten sind.\"\r\n\r\n\r\nWir antworten Ihnen nach Rücksprache innerhalb des Hauses hierzu wie folgt:\r\n\r\nIhrem Antrag wird stattgegeben. 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