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"subject": "WG: Auskunft der Akten zu Verfahren Student gegen MDR [#287203] - 2",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nich bestätige den Erhalt Ihrer E-Mail vom 28.08.2023. Die - aufgrund einer massiven Häufung der Arbeitsaufträge sowie urlaubs- und krankheitsbedingter Abwesenheiten - späte Stellungnahme bitte ich zu entschuldigen.\n\nIhrem Wunsch auf \"Auskunft der Akten zu Verfahren Student gegen MDR [#287203]\" können wir leider nicht entsprechen. Die Gründe möchte ich Ihnen gern erläutern:\n\nAls Anspruchsgrundlage benennen Sie mehrere Vorschriften.\n\nDas Umweltinformationsgesetz: Dies kommt hier jedoch als Anspruchsgrundlage nicht in Betracht. Ziel des UIG ist es, den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, die bei der Verwaltung vorhandenen Umweltinformationen zu erhalten. Vorliegend, geht es Ihnen vorliegend nicht um den Erhalt von sondern um den Erhalt von Umweltinformationen.\n\nAuch das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) findet im vorliegenden Fall keine Anwendung. Der Anwendungsbereich des VIG erstreckt sich auf Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (FGB) sowie auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (vgl. § 1 VIG)\".\n\nWeiterhin stützen Sie Ihren Antrag auf das Sächsische Transparenzgesetz. Danach hat jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Bei den erbetenen Aktenunterlagen handelt es sich - wie Sie ausführen - um personenbezogene Daten aus dem Verfahren des VG Leipzig, Urteil, 1 K 1149/22. bei dem es sich um rückstehende Rundfunkbeiträge handelt. Ich bitte um Verständnis, dass uns eine Herausgabe dieser Daten schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet ist.\n\nMit der Bitte um Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Mitteldeutscher Rundfunk",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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