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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und Ihr Einverständnis zur Schwärzung personenbezogener Daten.\r\n\r\nEine gebührenfreie Übersendung der angefragten Unterlagen ist jedoch auch unter diesen Umständen nicht möglich. Die antragsgegenständlichen Dokumente umfassen zum einen jeweils eine E-Mail mit dem offiziellen Schreiben des Bundesministers an die drei Preisträger zur Verleihung der Professor Niklas-Medaille im Anhang und zum anderen jeweils eine E-Mail mit Anhängen zum organisatorischen Ablauf und allgemeinen Hinweisen zur Veranstaltung. Nach der Handreichung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen nach der IFGGebV des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ist nach Ziffer 1.2 eine einfache Auskunft gebührenfrei. Einfach ist eine Auskunft, wenn der Aufwand für die Erstellung eines Kostenbescheides höher als der Aufwand für die Beantwortung der Anfrage ist. Erfahrungsgemäß ist folgender Aufwand als einfach einzustufen, muss also nicht in Rechnung gestellt werden:\r\n- 30 Min. gehobener Dienst/höherer Dienst\r\n- 20 DIN A 4 Kopien, soweit kein weiterer Rechercheaufwand entsteht.\r\n\r\nDer für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderliche Verwaltungsaufwand u.a. für die Recherche der antragsgegenständlichen Unterlagen, die Prüfung von Ausschlussgründen und die Schwärzung drittbezogener Informationen überschreitet diesen gebührenfreien Rahmen. Es ist mit Gebühren im unteren Gebührenrahmen zu rechnen. Eine exakte Bezifferung ist erst nach Abschluss der Bearbeitung möglich.\r\n\r\nIch bitte um Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben und um Mitteilung bis zum 23.11.2023, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten. Bis zu Ihrer Rückmeldung werde ich die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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