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    "content": "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nAntrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 6.10.2023\nAktenzeichen: 14.209.2.3.1.11-8289/23\n________________________________\nSehr geehrte Damen und Herren,\n[geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu dem Vertrag mit der Otto Fuchs KG bezüglich des Sponsorings des Hörsaals „H03 Otto Fuchs KG“ über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-bezueglich-hoersaalsponsoring/) gestellt zu haben. Bislang habe [geschwärzt] trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten.\nHierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme.\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden.\nIch habe [geschwärzt] eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, [geschwärzt] Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen.\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt], [geschwärzt]",
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