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    "subject": "AW: Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]",
    "content": "Guten Tag,\r\n\r\nin Ihrer Antwort vom 17.11.2023 liefern Sie leider keine Antwort auf meine oben stehenden Fragen.\r\n\r\nDaher frage ich ganz konkret:\r\nAn welcher Stelle kann ich formal Fachaufsichtsbeschwerde zu diesen beiden Fällen einreichen, damit diese tatsächlich inhaltlich und rechtmäßig bearbeitet und beantwortet werden?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nSimon Knatz\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tÖffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung [#289916]\r\n> Datum: \t10. Oktober 2023, 12:31\r\n> Von: \t\"Simon Knatz\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> gemäß Ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 08.02.2023(Drucksache 18 / 27948) bestehen eindeutige Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Behinderungen und Gefährdungen durch regelwidrig abgestellte Fahrzeuge.\r\n> \r\n> https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0027948.pdf\r\n> \r\n> Diese Regelungen sind im Regelfall umzusetzen. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht bei Ordnungswidrigkeiten lediglich im Einzelfall (!) und nur bei Verwarngeld bis 55 (!) Euro von einer schriftlichen Verwarnung abzusehen. Auch für das Abschleppen definieren Sie klare Regelfälle.\r\n> \r\n> Regelmäßig erlebe aber ich und zahlreiche weitere Bürger, dass das Opportunitätsprinzip offenbar im Übermaß genutzt wird um gegen Behinderungen und Gefährdungen großzügig nicht zu ahnden. Dies geht zu Lasten der öffentlichen Sicherheit & Ordnung, insbesondere schwächerer und ungeschützter Verkehrsteilnehmer, bestätigt Verursacher in ihrem Fehlverhalten und hat zudem eine negative Vorbildfunktion.\r\n> \r\n> Sowohl Polizei als auch KVÜ sind nach meiner Wahrnehmung aber nicht bereit diesen Missstand anzuerkennen geschweige denn abzustellen.\r\n> \r\n> Besonders krass stoßen mir daher nun zwei öffentlich kommunizierte Duldungen einer Behinderung auf einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Augsburg (1) sowie einer durch eine Fahrradstreife erkannte und nicht beseitigte Gefährdung (!) auf einem Fahrradstreifen in München (2) auf.\r\n> \r\n> Quellen:\r\n> (1)\r\n> Ein Anrufer teilt uns mit, dass in #Augsburg ein Pkw direkt auf dem Fußgängerüberweg parkt. Eine Streife fährt gerade an die Örtlichkeit. #Polizei110\r\n> https://twitter.com/PolizeiBayern/status/1708456717183311873\r\n> \r\n> Der Falschparker wurde verwarnt. 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(So mehrfach kommuniziert durch 110 und Streifenbeamte)\r\n> - Welche Handhabe habe ich als Bürger, wenn mir trotz gerechtfertigter Beschwerde mit den Todschlagargumenten Opportunitätsprinzip & Einzelfallentscheidung entgegnet wird?\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Simon Knatz\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 289916\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/289916/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> Simon Knatz\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 289916\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/289916/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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