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"subject": "AW: Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG) [#292363]",
"content": "II 6-01a01.23-04-23/047\r\n\r\n\r\nSehr geehrte Frau Winter,\r\n\r\nmit E-Mail vom 15. November 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen alle aktuellen Dienstanweisungen für die Polizei zu Distanzelektroimpulsgeräten zu senden.\r\n\r\nIhr Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf Informationen aus dem Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet nach § 81 Abs. 2 Nr. 1 HDSIG nicht gegenüber Polizeibehörden Anwendung. Das Landespolizeipräsidium im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport ist nach § 91 Abs. 2 Nr. 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die oberste Polizeibehörde des Landes. Es besteht daher kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus dem Landespolizeipräsidium.\r\nIhr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Aktuelle Dienstanweisungen zu Distanzelektroimpulsgeräten (DIEG) [#292363]"
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"sender": "Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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