GET /api/v1/message/852013/
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"subject": "AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Geschäftszeichen: BL24 - 010 03 05/ 2023 - 56 [#290574]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nmit Ihrer untenstehenden E-Mail haben Sie Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wie folgt abgeändert:\r\n\r\n\r\n„vollständiges CVCA-ePass PKD, im Format so wie beim BSI bereits vorliegend“\r\n\r\n\r\nDie Änderung Ihrer Anfrage hat keine Auswirkung auf die Beantwortung sowie die Erhebung von Gebühren, da die von Ihnen gewünschten Informationen in einem solchen Format nicht aufbereitet im BSI vorliegen, sondern erst im Rahmen Ihrer Anfrage zusammengestellt werden müssten. Insbesondere verfügt das BSI nicht über eine aufbereitete Sammlung, sondern die gewünschten Informationen befinden sich in einer Software. Die Zusammenstellung der Information erfordert daher einen deutlich zu erwartenden Mehraufwand, weshalb es sich nicht mehr um eine einfache Auskunft i. S. d. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG handelt und Gebühren bis zur Höhe von 500 € entstehen können, wobei die endgültige Gebührenhöhe erst nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet werden kann.\r\n\r\n\r\nSollten Sie weiterhin Zugang zu diesen Informationen begehren, bitte ich Sie um einen entsprechenden Hinweis und Mitteilung der Gebührenübernahme.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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