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"subject": "AW: WG: Anfrage zur Auskunft über Beschlussempfehlungen durch das Jugendamt gegenüber Familienrichtern [#291555]",
"content": "Sehr << Anrede >>\n\r\ngerne konkretisiere ich meine Anfrage, obgleich ich mir sicher bin, dass bereits verstanden worden ist was für eine Auskunft ich gerne hätte.\r\n\r\nDas Jugendamt ist Beteiligter an Familiengerichtsverfahren gem. § 162 FamFG.\r\nDas Familiengericht erhält vom zust. Jugendamt eine schriftliche Einschätzung zum Fall. \r\nDiese schriftliche Einschätzung enthält regelmäßig die Historie zur betreffenden Familie, einer Darstellung der Hilfsangebote durch das Jugendamt oder und Träger, einer Situationsbeschreibung, einer Einschätzung zu den Kompetenzen der Eltern und den Gegebenheiten zum Kindeswohl, Vorschlägen zur Regelung des Umganges und der Sorge etc.\r\nWeiterhin enthält die Stellungnahme an das Gericht auch eine Einschätzung oder besser gesagt eine Anregung. \r\nDiese Anregung ist von Interesse für meine Frage nach Auskunft.\r\nDie Anregung betrifft die Entscheidungsfindung des Richters und trägt zu ihr bei. \r\nEs wird bspw. ein Sachverständigengutachten angeregt oder aber die bestimmte Umsetzung einer Umgangsvereinbarung oder aber eben auch die Anregung zur Festlegung der Sorge usw.\r\nNunmehr ist die Frage in wie vielen Fällen das Jugendamt eine Regelungsanregung an das Gericht – im Rahmen der Stellungnahme – übermittelte und der Richter dieser Anregung folgte bzw. in wie vielen Fällen nicht. \r\nMich interessiert dabei vor allem die Ausrichtung der Beschlussempfehlung in Bezug auf die Verteilung von Sorge und Umgang. Außerdem würde mich interessieren wie ausgewogen die Empfehlung in Hinblick auf die Eltern erfolgt ist.\r\nDas Jugendamt kann also problemlos Auskunft darüber geben, in wie vielen Fällen sie wie zur Regelung des Umganges und oder der Sorge bei Gericht angeregt haben.\r\nDas Jugendamt bekommt immer einen Entscheidungsrücklauf (Beschluss) durch das Familiengericht und speichert die Datenlage zum Verfahren zusätzlich selbst ab. Die Daten müssen demnach weder erst erhoben, noch mit hohem Aufwand herausgefiltert werden, da es sich um lediglich wenige Dokumente handelt.\r\nDa die Schriftstücke mühelos anonymisiert werden können und gegebenenfalls sogar schon durch das Jugendamt in einer Statistik erfasst – auch zur eigenen Verwendung – dürften hierfür auch keine gesonderten Kapazitäten erforderlich sein. \r\n\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nMatthias Bräuer\n\n\n\n\nAnfragenr: 291555\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/291555/\n\nPostanschrift\nMatthias Bräuer\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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