HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/853705/?format=api",
"id": 853705,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/mahngebuehren/#nachricht-853705",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/291959/?format=api",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/14452/?format=api",
"recipient_public_body": null,
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2023-11-28T12:55:19+01:00",
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Ihre IFG-Anfrage vom 9.11.2023",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nIhre Anfrage vom 9.11.2023 nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantworten wir wie folgt:\n\nEs gibt keine Unterlagen, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren beschrieben sind. Die rechtlichen Grundlagen für die Mahngebühren sind die Rahmengebührenordnung und die Rahmenbenutzungsordnung. In der Rahmengebührenordnung und den dazugehörigen Festlegungen wird die Höhe der Gebühren definiert, in der Rahmenbenutzungsordnung die Tatsache festgeschrieben, dass Gebühren erhoben werden (§ 17). Dokumente, die definieren, ob es sich bei Mahngebühren nach § 12 der Rahmengebührenordnung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der Technischen Universität Berlin (Rahmengebührenordnung TUB - RGebO) um Verwaltungsgebühren oder um Säumnisgebühren handelt, gibt es nicht.\n\n- Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr\nErfasst werden nur die Mahngebühren, also die Summe pro Monat, nicht die Anzahl der gemahnten Nutzer*innen.\n\n- Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren\nWird statistisch nicht erfasst.\n\n- Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren\nWird statistisch nicht erfasst.\n\n- Begründungen der formellen und informellen Widersprüche\nWird statistisch nicht erfasst.\n\n- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche\nErfasst werden alle Erlasse als solche, nicht aber explizit Erlasse aufgrund formeller Widersprüche.\n\n- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche\nErfasst werden alle Erlasse als solche, nicht aber explizit Erlasse aufgrund informeller Widersprüche.\n\n- Begründung der Rücknahme oder Reduzierung\nGründe für Erlasse werden im monatlichen Gebührenbericht Erlass der Universitätsbibliotheken der TU und UdK vermerkt, aber nicht statistisch ausgewertet oder der Widerspruchsart zugeordnet.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"Ihre IFG-Anfrage vom 9.11.2023"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr "
],
[
true,
"<< Antragsteller:in >>"
],
[
false,
"\n\nIhre Anfrage vom 9.11.2023 nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantworten wir wie folgt:\n\nEs gibt keine Unterlagen, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren beschrieben sind. Die rechtlichen Grundlagen für die Mahngebühren sind die Rahmengebührenordnung und die Rahmenbenutzungsordnung. In der Rahmengebührenordnung und den dazugehörigen Festlegungen wird die Höhe der Gebühren definiert, in der Rahmenbenutzungsordnung die Tatsache festgeschrieben, dass Gebühren erhoben werden (§ 17). Dokumente, die definieren, ob es sich bei Mahngebühren nach § 12 der Rahmengebührenordnung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der Technischen Universität Berlin (Rahmengebührenordnung TUB - RGebO) um Verwaltungsgebühren oder um Säumnisgebühren handelt, gibt es nicht.\n\n- Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr\nErfasst werden nur die Mahngebühren, also die Summe pro Monat, nicht die Anzahl der gemahnten Nutzer*innen.\n\n- Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren\nWird statistisch nicht erfasst.\n\n- Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren\nWird statistisch nicht erfasst.\n\n- Begründungen der formellen und informellen Widersprüche\nWird statistisch nicht erfasst.\n\n- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche\nErfasst werden alle Erlasse als solche, nicht aber explizit Erlasse aufgrund formeller Widersprüche.\n\n- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche\nErfasst werden alle Erlasse als solche, nicht aber explizit Erlasse aufgrund informeller Widersprüche.\n\n- Begründung der Rücknahme oder Reduzierung\nGründe für Erlasse werden im monatlichen Gebührenbericht Erlass der Universitätsbibliotheken der TU und UdK vermerkt, aber nicht statistisch ausgewertet oder der Widerspruchsart zugeordnet.\n\n\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}