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    "subject": "AW: DNA-Verunreinigung in den mRNA-Impfstoffen von Pfizer/BioNTech und Moderna [#290792]",
    "content": "Sehr geehrte Frau Senger,\r\n\r\n\r\nwir nehmen Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag und erteilen Ihnen folgende Auskunft:\r\n\r\n\r\nSeit Beginn der Corona-Schutzimpfungen besteht ein großes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Dabei sind leider auch viele Falschinformationen im Umlauf, die Menschen verunsichern und von der Impfung abhalten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständige Ressortforschungseinrichtung haben hierzu zahlreiche Anfragen, auch aus dem parlamentarischen Raum, beantwortet. Die einschlägigen Behauptungen und Vorwürfe zu angeblichen DNA-Verunreinigungen von Impfstoffen haben sich bislang in allen Fällen als substanz-los erwiesen. Eine entsprechende preprint-Publikation von McKernan et al. aus den USA ist dem BMG aus der Presse bekannt. Die Behauptungen der Autoren ( McKernan et al.) beziehen sich auf Impfstoffe „unbekannter Herkunft“ und können daher nicht verifiziert werden. Der preprint-Artikel hat nach Kenntnis des BMG bislang auch keine inhaltliche Begutachtung (sog. peer review) durchlaufen, um die Qualität der Publikation zu gewährleisten. Eine routinemäßige Unterrichtung des BMG durch das PEI über nicht-belegte Internetthesen erfolgt nicht, und es besteht auch kein Anlass dazu. Bis dato liegen den zuständigen Behörden keine Nachweise für die in Rede stehenden Behauptungen von unerlaubten Verunreinigungen der in der EU zugelassenen Covid-19-Impfstoffe vor. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion AfD (BT-Drs. 20/9033). Danach gehört die Messung von Restmengen an Desoxyribonukleinsäure (DNA) nicht zu den Testungen, die bei den amtlichen Arzneimittelkontrolllaboren (Official Medicines Control Laboratories, OMCLs) wiederholt werden. Die Testung sämtlicher Chargen erfolgt beim Hersteller und ist entsprechend der in der Zulassung festgeschriebenen Methodik durchzuführen und zu dokumentieren. Die Ergebnisse dieser Testung werden vor Freigabe durch die OMCLs auf die Einhaltung der ebenfalls festgeschriebenen Spezifikation geprüft. Nach Auskunft der zuständigen Bundesoberbehörde, dem PEI, wurden im Rahmen der Chargenfreigabe gemäß § 32 Arzneimittelgesetz keine Beanstandungen der Ergebnisse festgestellt.\r\n\r\n\r\nDerzeit wird seitens der zuständigen Behörden, u.a. durch das Paul-Ehrlich-Institut, geprüft, ob unabhängige Bestätigungstests oder andere Maßnahmen notwendig sind, um den Behauptungen entgegenzutreten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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