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    "content": "Ihr Az.: 11.11.80 – 7/23\r\n\r\nSehr << Anrede >>\n\r\n\r\nich danke Ihnen für Ihre Eingangsbestätigung und erlaube mir folgende Hinweise:\r\n\r\n1. Meine Frage vom 08.11.2023 nach weiteren Vereinbarungen zwischen Ihrer Behörde und RWE war kein erneuter Antrag nach dem IFG/UIG, sondern vielmehr eine Nachfrage, weil ich die gleiche Frage mit Nachricht vom 15.07.2023 (gleiches Az.) schon zu Ziffer 5. gestellt hatte, und Sie die Frage nicht beantwortet haben. Meine Anfrage ist somit seit über vier Monaten teilweise unbeantwortet geblieben. Aus diesem Grund weise ich darauf hin, dass bereits nach drei Monaten Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erhoben werden kann und bitte Sie deswegen um eine baldmöglichste Antwort.\r\n\r\n2. Meine Anfrage betrifft Umweltinformationen (siehe schon meine Ausführungen vom 15.07. zur weiten Auslegung des Begriffs durch das BVerwG). Sollten Sie anderer Auffassung sein und dies einen Einfluss auf die Beantwortung meiner Anfrage haben, bitte ich Sie schon jetzt darum einen gesonderten Ablehnungsbescheid nach dem UIG zu erstellen und substantiiert zu begründen, weshalb das UIG vorliegend nicht einschlägig wäre.\r\n\r\n3. Meine Anfrage dürfte keine Gebühren auslösen. Andere Gemeinden, denen ich die gleiche Anfrage gestellt habe, haben mir ebenfalls Listen mit den geschlossenen Vereinbarungen zur Verfügung gestellt, ohne dafür Gebühren in Rechnung zu stellen:\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-9/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-2/\r\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-1/\r\n\r\nSollte dies im vorliegenden Fall anders sein, z.B. wegen des großen Umfangs einer solchen zu erstellenden Liste, dann möchte ich Sie bitten, den erwarteten Gebührenaufwand aufzuschlüsseln nach erwartetem Zeitaufwand und Personalkostensatz, sodass ich die Gebührenankündigung nachvollziehen kann.\r\nGesondert bitte ich um Berücksichtigung des großen öffentlichen Interesses an dem Thema Strukturwandel und verweise hierzu auf meine Ausführungen in meiner Anfrage vom 15.07. Dieser Umstand bewirkt meiner Ansicht nach einen Gebührenerlass, hilfsweise eine Ermäßigung.\r\n\r\nFür die Beantwortung meiner Anfrage habe ich mir angesichts der deutlich überschrittenen Frist den 06.12.2023 notiert.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 283963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/283963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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