GET /api/v1/message/854341/?format=api
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    "subject": "AW: Bearbeitungszeit von Widersprüchen in 2018 bis 2022 [#287882]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndanke für Ihre Konkretisierung. Auf dieser Basis haben wir die beigefügte Auswertung vorgenommen (siehe Anlage). Da unsere hausinterne Abfrage ergeben hat, dass alle anderen Bereiche, die als Widerspruchsbehörde tätig werden, innerhalb von drei bis maximal 6 Monate Bearbeitungszeit für einen Widerspruch liegen, umfasst unsere Darstellung nur das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt.\r\n\r\nAuch wenn die Angaben zur Anzahl der bearbeiteten Widersprüche und der Jahresendbestand von Ihnen nicht explizit erfragt wurden, möchten wir Ihnen zur besseren Einordnung diese zusätzlich benennen. Es zeigt sich an Hand der Zahlen, dass ein Abbau offener Widerspruchsfälle seit 2018 kontinuierlich stattfindet. Zwischenzeitlich (Stand 29.11.2023) liegen wir bei 37 noch nicht abgeschlossenen Fällen, wobei alle diese Fälle in Bearbeitung sind und teilweise notwendige Rückmeldungen der Ausgangsbehörden fehlen, um die Fälle abschließen zu können.\r\n\r\nDie Spitzen in der Bearbeitungszeit in den Jahren 2020 und 2021 ist dem Umstand geschuldet, dass in diesen Jahren intensiv Altfälle aufgearbeitet und abgeschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt fand eine Organisationsänderung statt, die unteranderem auch zum Ziel hatte, durch Synergieeffekte die Bearbeitung von Anfragen zu straffen.\r\n\r\nWir waren und sind mit den durchschnittlichen und max. entstandenen Bearbeitungszeiten absolut nicht zufrieden und arbeiten mit Nachdruck und Priorität am vollständigen Abbau der (noch) vorhandenen Rückstände. Wir sind aber sehr zuversichtlich, dass die Rückstände im Laufe des kommenden Jahres soweit aufgearbeitet werden können.\r\n\r\nDie lange Bearbeitungszeit Ihres Falles, auch wenn diese nicht ausschließlich in unserer Verantwortung lag, bedauern wir. Obwohl die Auswertung und internen Abstimmungen durchaus einen zeitlichen und personellen Aufwand verursacht haben, werden wir auf die Erhebung einer Gebühr für unsere Auskunft verzichten.\r\n\r\nIn der Hauptsache ist Ihr Verfahren beim Verwaltungsgericht anhängig und wird dort entschieden werden. Auf Ihre Fax-Nachricht vom 24.11.2023 erhalten Sie eine separate schriftliche Mitteilung.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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    "sender": "Landratsamt Rems-Murr-Kreis",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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