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    "content": "Stadt Dortmund\nDer Oberbürgermeister\nDortmunder Systemhaus\n\nGuten Tag [geschwärzt],\n\nIhre Antrag auf Informationszugang gem. Informationsfreiheitsgesetz NRW \nvom 20.11.2023 beantworte ich wie folgt:\n\nSind Pläne zur Erweiterung des kostenlosen öffentlichen WLANs vorhanden? \nWenn ja, könnten Sie Informationen über geplante Standorte und \nvoraussichtliche Startdaten zur Verfügung stellen? \nDer Ausbau der öffentlichen und kostenlos nutzbaren drahtlosen \nInternetzugänge ist ein fortlaufender Prozess, wird stetig vorangetrieben \nund ist ein Bestandteil des verwaltungsweiten WLAN-Ausbaus innerhalb der \nGebäude der Stadtverwaltung Dortmund. Das Ziel besteht darin, alle eigenen \nund angemieteten Gebäude langfristig mit Zugangspunkten auszustatten, so \ndass Mitarbeitende sowie Bürger*innen und Besucher*innen drahtlos auf das \nInternet zugreifen können. Die Versorgung der Gebäudeaußenbereiche (z.B. \nim Innenstadtbereich) liegt aktuell nicht im Zuständigkeitsbereich der \nStadtverwaltung Dortmund. Voraussichtliche \"Startdaten\" zu den einzelnen \nMaßnahmen können wir Ihnen deshalb leider nicht mitteilen.\n\nWelche Art von Daten erhebt der Betreiber des WLANs, wie werden diese \nDaten geschützt und verwendet, und wer ist letztendlich für deren Betrieb \nverantwortlich?\nDer öffentliche WLAN-Zugang wird in Kooperation mit dem Förderverein Freie \nNetzwerke e. V. in Form des Freifunks bereitgestellt. Die Stadtverwaltung \nDortmund stellt lediglich die Netzwerkinfrastruktur inkl. der Access \nPoints bereit, worüber das Freifunk-Netzwerk zur Verfügung gestellt wird. \nZum Erhalt von Informationen zur Verarbeitung und zum Schutz jeglicher \nDaten verweise ich daher auf die Datenschutzbestimmungen des Fördervereins \nFreie Netzwerke e. V.:https://freifunk.net/datenschutz/\n\nZudem möchte ich erfahren, ob in den WLAN-Systemen Ihres \nZuständigkeitsbereichs bestimmte Sicherheitsfunktionen, wie z.B. eine \nRogue Access Point Containment-Funktion, implementiert sind, die andere \nWLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören könnten. \nFalls solche Funktionen vorhanden sind, warum wurden diese speziellen \nEinstellungen gewählt und welche genauen Konfigurationen liegen vor? Wenn \nnicht, was sind die Gründe für diese Entscheidung?\n\nDie Stadtverwaltung Dortmund ist dazu angehalten, mithilfe von \nSicherheitsfunktionen auf den Systemen, den Zugang zu sämtlichen eigenen \nDrahtlosnetzwerken innerhalb der städtischen Gebäude bestmöglich vor \nUmwelteinflüssen und unbefugten Zugriffen zu schützen. Rechtlich \nbedenkliche Funktionen, wie die von Ihnen genannte Rogue Access Point \nContainment-Funktion, werden hierbei standardmäßig jedoch nicht \neingesetzt. Es erfolgt eine permanente Überwachung der Systeme und ggf. \nErkennung von potenziellen Anomalien. Sofern sicherheitsrelevante \nEreignisse auftreten, wird mit entsprechenden Maßnahmen reagiert.\n\nWelche potenziellen Herausforderungen oder Hürden sieht Ihre Verwaltung \nbei der Einrichtung und dem Betrieb von kostenlosen öffentlichen \nWLAN-Hotspots? Diese könnten technische, rechtliche, finanzielle oder \nandere Aspekte beinhalten.\nDerzeit werden keine potenziellen Herausforderungen oder Hürden bzgl. der \nAusstattung innerhalb der städtischen Liegenschaften gesehen. Außerhalb \ndieser Liegenschaften, z.B. auf Freiflächen liegt die Zuständigkeit zum \nAusbau von freien WLAN-Zugängen nicht in der Verantwortung der \nStadtverwaltung Dortmund, sondern primär bei externen Partnern, allen \nvoran der DOKOM21 mit ihrem Projekt City-WLAN.\n\nDie Auskunft erfolgt kostenfrei.\n\nEiner Veröffentlichung personenbezogener Daten, hierzu gehören auch die \nKontaktdaten aus dieser E-Mail, stimme ich nicht zu.\n\nRechtsbehelfsbelehrung:\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe \nKlage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, \nBahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur \nNiederschrift der/des Urkundsbeamten/in der Geschäftsstelle zu erheben. \nWird die Klage schriftlich erhoben, so sollen ihr zwei Abschriften \nbeigefügt werden. \n\nDie Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an \ndie elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das \nelektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet \nsein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der \nverantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person \nsigniert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die \nfür die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen \nRahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über \ndie technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und \nüber das besondere elektronische Behördenpostfach \n(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 \n(BGBl. I S. 3803 / FN-A 310-4-19).\n\nDer in § 55d VwGO genannte Personenkreis muss Klagen grundsätzlich \nelektronisch einreichen.\n\nFalls die Frist durch das Verschulden einer/eines von Ihnen \nBevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde deren/dessen Verschulden \nIhnen zugerechnet werden. \n\nHinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite \nwww.justiz.nrw.de. \n\nAuf ihr Recht, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für \nDatenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte oder Beauftragten für \ndas Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW) \nweise ich hin.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n\n[geschwärzt]\nDortmunder Systemhaus\n\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\nhttp://www.dortmund.de\nINNOVATION NEXT DOOR: Dortmund ist Europäische Innovationshauptstadt - \niCapital 2021.\nhttps://www.innovation-next-door.de\n\n\nDer Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist der Stadt Dortmund ein \nwichtiges Anliegen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: \nhttp://www.dortmund.de/datenschutz.\nUnverschlüsselte E-Mails können auf allen Internetstrecken unbefugt \nmitgelesen/verändert werden.\n\nBitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro \nBlatt sparen Sie durchschnittlich 15g Holz, 260ml Wasser, 0,05kWh Strom \nund 5g CO2.",
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Voraussichtliche \"Startdaten\" zu den einzelnen \nMaßnahmen können wir Ihnen deshalb leider nicht mitteilen.\n\nWelche Art von Daten erhebt der Betreiber des WLANs, wie werden diese \nDaten geschützt und verwendet, und wer ist letztendlich für deren Betrieb \nverantwortlich?\nDer öffentliche WLAN-Zugang wird in Kooperation mit dem Förderverein Freie \nNetzwerke e. V. in Form des Freifunks bereitgestellt. Die Stadtverwaltung \nDortmund stellt lediglich die Netzwerkinfrastruktur inkl. der Access \nPoints bereit, worüber das Freifunk-Netzwerk zur Verfügung gestellt wird. \nZum Erhalt von Informationen zur Verarbeitung und zum Schutz jeglicher \nDaten verweise ich daher auf die Datenschutzbestimmungen des Fördervereins \nFreie Netzwerke e. V.:https://freifunk.net/datenschutz/\n\nZudem möchte ich erfahren, ob in den WLAN-Systemen Ihres \nZuständigkeitsbereichs bestimmte Sicherheitsfunktionen, wie z.B. eine \nRogue Access Point Containment-Funktion, implementiert sind, die andere \nWLAN-Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören könnten. \nFalls solche Funktionen vorhanden sind, warum wurden diese speziellen \nEinstellungen gewählt und welche genauen Konfigurationen liegen vor? Wenn \nnicht, was sind die Gründe für diese Entscheidung?\n\nDie Stadtverwaltung Dortmund ist dazu angehalten, mithilfe von \nSicherheitsfunktionen auf den Systemen, den Zugang zu sämtlichen eigenen \nDrahtlosnetzwerken innerhalb der städtischen Gebäude bestmöglich vor \nUmwelteinflüssen und unbefugten Zugriffen zu schützen. Rechtlich \nbedenkliche Funktionen, wie die von Ihnen genannte Rogue Access Point \nContainment-Funktion, werden hierbei standardmäßig jedoch nicht \neingesetzt. 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Das \nelektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet \nsein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der \nverantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person \nsigniert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die \nfür die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen \nRahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über \ndie technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und \nüber das besondere elektronische Behördenpostfach \n(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 \n(BGBl. 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