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"subject": "WG: Öffentlich kommunizierte Missachtung Richtlinien und Weisungen für polizeiliche Verkehrsüberwachung",
"content": "Unser Zeichen: C4-3603-6-514\n\nSehr geehrter Herr Knatz,\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. November 2023. \nSofern Sie eine Überprüfung der getroffenen polizeilichen Maßnahmen in den von Ihnen geschilderten Fällen in Augsburg und München begehren, ist dafür die dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unmittelbar nachgeordnete Polizeidienststelle, in deren Zuständigkeit die betreffende Angelegenheit fällt, zuständig. Hinsichtlich des auf dem Fußgängerüberweg parkenden Pkw in Augsburg ist das Polizeipräsidium Schwaben Nord, hinsichtlich des parkenden Lieferwagens das Polizeipräsidium München zuständig. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrer Beschwerde an diese Stellen zu wenden.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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