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    "subject": "Tier(versuchs)freies Studium an Hochschulen [#294220]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Casper,\r\n\r\nauf Ihre Fragen:\r\n\r\nZu 1.\r\nFragen des Tierschutzes sind in der Vergangenheit, soweit ersichtlich, sowohl von Studierenden und Studierendenvertretungen der hiesigen Landeshochschulen als auch von den Lehrenden im Rahmen von Anhörungen zum Brandenburgischen Hochschulgesetz und Novellierungen dieses Gesetzes nicht oder nur am Rande thematisiert worden. Dies kann mit dem Studienangebot an den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg zusammenhängen (keine Humanmedizin, keine Veterinärmedizin, keine Pharmazie). \r\n\r\nZu 2. \r\nDer Gesetzentwurf der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Brandenburgischen Hochschulsystems vom 29.11.2023 - Drs. 7/8833 - enthält in Artikel 1, § 3 Absatz 9 sowie in Artikel 3 Regelungen zum Tierschutz, die Sie dem Gesetzentwurf unmittelbar entnehmen können. Der Gesetzentwurf ist über die Parlamentsdokumentation des Landtags Brandenburg auf seiner Homepage zugänglich https://www.landtag.brandenburg.de/de/startseite/ \r\n\r\nZu 3.\r\nDie 1. Lesung des Gesetzentwurfs ist auf den 14.12.2023, 13 Uhr anberaumt, die Beschlussfassung des Landtags wird für seine Sitzungen vom 20. bis 23.03.2024 angestrebt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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