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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\ndas LIFG erlaubt grundsätzlich den Zugang zu allen amtlichen Informationen, sofern der Anwendungsbereich eröffnet und die gesetzlichen Ausnahmeregelungen (sog. Schutzgründe) nicht einschlägig sind. Die Geltendmachung eines berechtigten Interesses oder eine Begründung des Antrags sind nicht erforderlich.\r\n\r\n\r\nZugangsansprüche bestehen nur auf tatsächlich vorhandene Informationen. Das LIFG eröffnet keine Überprüfung von Amtshandlungen, ihrer inhaltlichen Richtigkeit und erlegt keine weitere Begründungspflicht auf.\r\n\r\n\r\nDer Anspruch auf Informationszugang ist nicht schrankenlos. Vorliegende Schutzgründe können sein:\r\n\r\n1. Schutz von besonderen öffentlichen Belangen nach § 4 LIFG\r\n\r\n2. Schutz personenbezogener Daten nach § 5 LIFG\r\n\r\n3. Schutz von geistigem Eigentum und Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG\r\n\r\n4. die Ablehnungsgründe nach § 9 Abs. 3 LIFG.\r\n\r\n\r\nVersagt werden darf der Informationszugang nur insoweit, als die Informationen schützenswert sind. Dies ist der Fall, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf das jeweilige Schutzgut haben könnte.\r\n\r\n\r\nBei Ihrer Anfrage haben wir insbesondere das Schutzgrund äußere oder öffentliche Sicherheit geprüft (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG). Wenn das Bekanntwerden der Krisenpläne Nachteile auf die Sicherheit hat, dürfen diese nicht herausgegeben werden. Sind Belange der öffentlichen und äußern Sicherheit betroffen, besteht kein Zugangsanspruch in Bezug auf Akten zu Sicherheitsthemen (etwa zu kritischen Infrastrukturen iSd § 2 Abs. 10 BSI-Gesetz ). Dies ist in unserem Fall klar gegeben. Unsere Krisen- und Katastrophenschutzplanung dient ausschließlich dem internen Gebrauch, denn eine Darlegung in der Öffentlichkeit wäre im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht verantwortbar.\r\n\r\nEine Herausgabe hätte eklatante Nachteile für die äußere und öffentliche Sicherheit. Daher werden wir die entsprechenden Unterlagen nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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