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"subject": "Statistik der KBA über Verkehrserlaubnisrücktrittte nach BTM sowie ohne. [#291897]",
"content": "342-100.1\n\nSehr << Antragsteller:in >>\n\nherzlichen Dank für Ihr Interesse an den Daten der amtlichen Statistik zu Maßnahmen und Sanktionen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).\n\nZu Ihrer Anfrage \"Statistik der KBA über Verkehrserlaubnisrücktrittte nach BTM sowie ohne. [#291897]\" vom 8.11.2023 übermittle ich Ihnen folgende Informationen:\n\nDie von Ihnen gesuchten Angaben zu den Verzichten finden Sie für die Jahre 1986 bis 2006 unter folgendem Link (insb. Seite 132 im verlinkten Dokument): \nhttps://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/Kraftfahrer/FE1/fe1_2006_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1\n\nDie Angaben für die Jahre 2007 bis 2016 sind unter folgendem Link hinterlegt:\nhttps://www.kba.de/DE/Statistik/Produktkatalog/produkte/Kraftfahrer/fe10_uebersicht.html?nn=3514348\n\nFür die Jahre 2017 bis 2022 schließlich finden Sie die gesuchten Angaben unter: \nhttps://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Verkehrsauffaelligkeiten/Massnahmen_und_Sanktionen/massnahmen_sanktionen_node.html\n\nBitte beachten Sie: Die auf dem Fahreignungsregister (FAER) basierende Statistik ist seit dem Berichtsjahr 2017 eine Vollerhebung (vollständige Übernahme der Daten aus dem FAER für Zwecke der Statistik). Bis zum Berichtsjahr 2016 handelte es sich bei der Statistik um eine Stichprobenerhebung mit anschließender Hochrechnung. Bei Vergleichen von Statistiken bis 2016 mit Statistiken ab 2017 muss dieser Wechsel der Methoden bei der Interpretation einschränkend berücksichtigt werden.\n\nWeitere Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie in den Methodischen Erläuterungen bzw. Qualitätsberichten unter folgenden Adressen: \nhttps://www.kba.de/DE/Statistik/Qualitaet/Verkehrsauffaelligkeiten/va_qualitaet_node.html\nhttps://www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Verkehrsauffaelligkeiten/Massnahmen_und_Sanktionen/2022/2022_mus_tabellen.html?nn=3509886&fromStatistic=3509886&yearFilter=2022&fromStatistic=3509886&yearFilter=2022 \n\nÜber die Gründe, aus denen auf eine Fahrerlaubnis oder eine Fahrlehr-Erlaubnis verzichtet wird, liegen dem KBA keine Informationen vor. Warum auf eine Fahrerlaubnis verzichtet wird, kann deswegen in den zur statistischen Auswertung vorliegenden Daten nicht identifiziert werden. Das schließt auch die von Ihnen angesprochenen, zuvor begangenen Verstöße ein, die möglicherweise in einem Zusammenhang mit dem Verzicht stehen könnten. Dieser Zusammenhang ist mit vorliegenden Daten nicht herstellbar und kann nicht ausgewiesen werden.\n\nHinzu kommt, dass Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber gegenüber einer Behörde durch eine entsprechende Erklärung bekanntgeben, dass auf eine Fahrerlaubnis verzichtet wird. Sie können nicht zur Abgabe einer Verzichtserklärung aufgefordert oder verpflichtet werden; in diesem Sinn ist jeder Verzicht auf eine Fahrerlaubnis freiwillig.\n\nIch hoffe, diese Informationen sind für Ihr Anliegen trotzdem hilfreich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\n\nmit freundlichen Grüßen",
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