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"subject": "WG: Ladedaten der von Ihnen Betriebenen Ladeinfrastruktur [#291802]",
"content": "Guten Tag << Antragsteller:in >>\r\n \r\nBezug nehmend auf den Informationsantrag vom 07.11.2023 betreffend die Übermittlung von Daten über Ladevorgänge an Ladestationen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n \r\nBei den Daten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der Stadtwerke München GmbH (SWM).\r\n \r\nGeschäftsgeheimnisse sind nach der Rechtsprechung alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2009 – 7 C 18/08, NVwZ 2009, 1113 (1114)). Dies ist vorliegend der Fall: Bei den Informationen handelt es sich um solche der SWM, die nicht offenkundig sind. An der Nichtverbreitung der Informationen besteht auch ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse, da die betreffenden Informationen für die SWM wettbewerbsrelevant sind. Insbesondere kann aus den Informationen abgeleitet werden, ob und inwieweit das Aufbauen und Betreiben Ladeinfrastruktur ein rentables Geschäftsmodell darstellt.\r\n \r\nEin Anspruch auf Informationszugang besteht nur insoweit, als es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt. Dies ist nur in Bezug auf die gesamte Lademenge der Fall. Sie betrug für die öffentliche Ladeinfrastruktur der SWM in den Jahren 2021 und 2022 9,0 GWh bzw. 12,4 GWh.\r\n\r\nVielen Dank für Ihr Verständnis. \r\n\r\nFreundliche Grüße",
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