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    "content": "Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\nAntrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 15.7.2023\nAktenzeichen: 14.209.2.3.2.10-9075/23\n________________________________\nSehr [geschwärzt],\n[geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu dem im Betreff Genannten über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarungen-mit-rwe-und-kommunikation-hierzu-3/<https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-bezueglich-hoersaalsponsoring/>) gestellt zu haben. Mit Schreiben vom 6.11., welches mir in Kopie vorliegt, haben Sie ihm teilweise geantwortet. Bislang sei seine Anfrage in Bezug auf „5. Bitte übersenden Sie eine Übersichtsliste aller Vereinbarungen zwischen Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Kreis und RWE seit 2014, die zumindest den Gegenstand und das Datum der Vereinbarung enthält.“ noch unbeantwortet geblieben.\nHierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme.\nGemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Alternativ zu der erbetenen Stellungnahme können Sie mich bei der Antwort an den Antragsteller auch gerne in „cc“ setzen.\nIch habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen.\n\nIch wünsche Ihnen ein Frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.\n\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\nLandesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit\nNordrhein-Westfalen\n[geschwärzt]\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt], [geschwärzt]",
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