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    "subject": "Antrag vom 17. Dezember 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nIhren Antrag vom 17. Dezember 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, Kiel, am 27. Dezember 2023 an den Landrat des Kreises Steinburg in Itzehoe weitergeleitet.\n\nBevor ich Ihren Antrag bescheide, werde ich dem betroffenen Lebensmittelunternehmer Gelegenheit geben, sich zu den Tatsachen zu äußern, die für die Herausgabe der betriebsbezogenen Informationen erheblich sein können.\n\nDie gesetzliche Regelfrist zur Bescheidung Ihres Antrags beträgt nach § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG einen Monat. Diese Frist endigt mit Ablauf des 29. Januar 2024.\n\nUm Ihr Begehren auf Informationszugang nach dem VIG zu verfolgen, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. In der Zeit nach dem 10. Januar 2024 werde ich Ihren Antrag kostenfrei bescheiden.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz",
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