GET /api/v1/message/862355/?format=api
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"subject": "Re: Vermittlung bei Anfrage „Polizeistern Verwendung, Ausgestaltung, Abwandlungen“ [#287551]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nnach meinem Verständnis der Antwort der Behörde vom 16.10.2023 zu dem \nhier strittigen Punkt 3 liegen dort die gewünschten Informationen nicht \nvor bzw. es gebe keine Erlaubnisse oder Dienstvorschriften zu der \nVerwendung des Polizeisterns. Nach § 3 S. 1 IZG-SH besteht Zugang zu den \nbei einer informationspflichtigen Stelle i.S.d. § 2 Abs. 5 IZG-SH \nverfügbaren Informationen. Es kommt auf die tatsächliche Verfügbarkeit \nan. Ob die Informationen aufgrund einer ggf. anderen Rechtsauffassung \nverfügbar sein müssten, ist dabei für das IZG-SH nicht relevant.\n\nDaher muss ich Sie in diesem Fall auf den Rechtsweg im Sinne des § 7 \nIZG-SH verweisen.\n\nFür Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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