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"subject": "Digitales Geländemodell DGM1 auf Grundlage des § 10 Abs. 5 DNG [#296364]",
"content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDas Digitale Geländemodell DGM1 für Rheinland-Pfalz.\r\n\r\nAnspruchsgrundlage ist der § 10 Abs. 5 DNG:\r\n\r\n\"(5) Für öffentliche Stellen, die Einnahmen erzielen müssen, um einen wesentlichen Teil ihrer Kosten bei der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags zu decken, und bei denen sich die unentgeltliche Nutzung hochwertiger Datensätze wesentlich auf ihren Haushalt auswirkt, gilt die Unentgeltlichkeit der Nutzung hochwertiger Datensätze spätestens zwölf Monate nach dem 23. Juli 2021.\"\r\n\r\nSofern Sie der Ansicht sind, das DGM1 falle nicht in die Kategorie \"hochwertiger Datensatz\", erläutern Sie bitte die Gründe hierfür und geben an, welche Grenzkosten nach § 10 Abs. 1 DNG für die Reproduktion, Bereitstellung und Verbreitung anfallen. \r\n\r\nIch beziehe mich hierzu auf das Angebot des Landesvermessungsamtes zur Bereitstellung der Daten (ca. 58 GB) für 527.000 EUR zuzüglich einer jährlichen \"Verwertungsgebühr\" in Höhe von 50.000 EUR.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n\n\n\n\nAnfragenr: 296364\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/296364/\n\nPostanschrift\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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