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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich erhalten habe.\r\n\r\n\r\n1.    Bearbeitung Ihres Antrages\r\n\r\nAufgrund der Wünsche und der damit im Zusammenhang stehenden Arbeitsraten möchte ich Ihnen mittteilen, dass die Beantwortung vor dem Hintergrund der ohnehin hohen Arbeitsbelastung meines Personals nicht innerhalb eines Monats leistbar ist.\r\n\r\nHinzu kommt, dass die bisher mit dem Projekt „OD Appen“ vertrauten Mitarbeiter/innen nicht mehr für den LBV.SH tätig sind. Der Kollege, der das Projekt im 3. Quartal diesen Jahres übernehmen soll, befindet sich aktuell in der baulichen Umsetzung eines anderen Projektes. Eine Entbindung für andere Aufgaben ist aufgrund der gebotenen Betreuung des laufenden Bauvertrages nur in geringem Umfang möglich. Hinzu kommt, dass die Anfrage über mehrere Geschäftsbereiche im LBV.SH abgestimmt werden muss.\r\n\r\n\r\n2.    Kosten\r\n\r\nAuf Grundlage der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) Anlage 1, Ziffer 1.3 werde ich für die Auskunftserteilung eine Gebühr erheben. Diese Gebühr kann ich heute noch nicht exakt beziffern, wird sich der Höhe nach aber zwischen 350 € bis 500 € einfinden. Hinzu kommen noch die Kosten für Kopien, die für das schwärzen erforderlicher sensibler Daten notwendig werden. Dies ist mit dem erforderlichen Arbeitsumfang des Antrages begründet. Dieser erfordert neben dem Zusammenstellen der Unterlagen die Koordinierung der unterschiedlichen Stellen im Haus sowie die Prüfung aller Inhalte auf sensible Informationen.\r\n\r\nIch hoffe, ich konnte Ihnen zunächst einige wichtige Informationen zukommen lassen. Wir werden kommende Woche mit der Bearbeitung des Antrages beginnen.\r\n\r\nBei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, wünsche ein schönes Wochenende und verbleibe\r\nMit freundlichen Grüßen",
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