GET /api/v1/message/866527/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Präsentationen des \"Industry Roundtable\" und der Jahreskonferenz \"10 Jahre digitales Herz von Schengen\"",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nBevor wir Ihren Antrag bearbeiten können, muss gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 2022-090 des eu-LISA-Verwaltungsrates (nachstehend \"Beschluss Nr. 2022-090\" genannt) allen Erstanträgen ein Ausweisdokument oder, bei juristischen Personen, der Nachweis des eingetragenen Sitzes zusammen mit dem Nachweis der Verbindung zwischen der antragstellenden Person und der juristischen Person beigefügt werden.\r\n\r\nWir bitten Sie daher, uns die Kopie eines Ihrer Ausweisdokumente bis Montag, den 22.01. Geschäftsschluss, nachzureichen.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 2022-090 nur Anträge, die in Übereinstimmung mit Artikel 5 eingereicht werden, registriert und weiter bearbeitet werden können.\r\n\r\nWenn Sie sich nicht innerhalb dieses Zeitrahmens mit der Agentur in Verbindung setzen, gilt Ihr Antrag als abgeschlossen und wird nicht weiter bearbeitet.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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    "sender": "Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts",
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