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    "subject": "AW: Antw: Straße an Baustelle Kleikstraße (Projekt Greentower) [#296487]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nhinsichtlich der Straßenplanung kann ich ihn mitteilen, dass der\nAusschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende\nZusammenarbeit in seiner Sitzung am 23.09.2021 die Verwaltung beauftragt\nhat, einen Durchführungs- und Erschießungssvertrag mit dem Bauherrn\nabzuschließen. In diesem Vertrag verpflichtet sich der Bauherr, die für\ndie Erschließung des Grundstückes erforderlichen Umbauten im Straßenraum\nentsprechend den Vorgaben der Stadt Herzogenrath auf seine Kosten\ndurchzuführen. Nach Fertigstellung der Maßnahme und Abnahme der\nBauarbeiten durch die Stadt Herzogenrath erfolgt die Übernahme in das\nEigentum der Stadt.\nDie Pläne bezüglich der beabsichtigten Erschließung des Baugrundstücks\nund Umgestaltung des Straßenraums sind als Anlage beigefügt.\n\nDie Übersendung der bisherigen Informationen erfolgt gebührenfrei, da\nes sich bisher um eine einfache Auskunft handelt.\n\nBezüglich der Übersendung weiterer Gesprächsvermerke, Verträge etc.\nmüssten wir zunächst die vollständige Bauakte sichten und prüfen,\ninwieweit die in den Schriftstücken enthaltenen Informationen dem Schutz\nvon Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gemäß § 8\nInformationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen unterliegen. Das\nBundesverwaltungsgericht hat hierzu mit Urteil vom 17.06.2020 (Az. 10 C\n22/19) entschieden, dass hier Geschäftsgeheimnisse nach § 2 Nr. 1\nGeschGehG im Sinne eines Mindeststandards geschützt sind. Als Betriebs-\noder Geschäftsgeheimnis werden nach der Rechtsprechung des\nBundesverfassungsgerichts „alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen,\nUmstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur\neinem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren\nNichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.\" \nInsofern müsste hier eingehend geprüft werden, inwieweit Dokumente\nüberhaupt herausgegeben werden können bzw. inwieweit geschützte\nTextpassagen geschwärzt werden müssen. Da die Prüfung jedoch mit einigem\nAufwand verbunden ist, kann dies nicht mehr gebührenfrei erfolgen. Ich\nbitte um Verständnis für, dass die Berechnung der Höhe der entstehenden\nGebühr erst nach Durchführung der Arbeiten und Feststellung des\nAufwandes erfolgen kann.\n\nIch hoffe, dass die mit dieser Mail übersandten Informationen Ihnen die\ngewünschten Antworten auf ihre Fragen geben. Für Rückfragen stehe ich\nselbstverständlich gerne zur Verfügung. Sollten Sie jedoch weitere\nDokumente wünschen, deren Zusammenstellung wie beschrieben mit einem\ngrößeren Aufwand verbunden wäre, bitte ich um entsprechende\nMitteilung.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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