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"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch hatte im Mängelmelder mehrfach auf starken Mistelbefall von Bäumen hingewiesen - 2075-2022 / 2375-2022 / 13791-2023.\r\n \r\nIn den Meldungen aus 2022 wird ausgeführt, dass das Anliegen intern weitergeleitet wird an: Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Untere Naturschutzbehörde. Der Bearbeitungsstand könne jedoch im Mängelmelder nicht festgehalten werden.\r\n \r\nIn der Meldung aus 2023 wird ausgeführt, dass das \"Anliegen einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude betrifft, welches rechtlich nicht zur Stadtverwaltung gehört (z. B. Grundstücke von privaten Personen, Gewerbebetrieben, der Universität bzw. weitere Landes- oder Bundeseinrichtung, Deutsche Bahn, Stadtwerke Bonn). Die Stadtverwaltung darf auf diesen Flächen aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiterhelfen. Sofern Anliegerpflichten bestehen, leiten wir Ihren Beitrag intern weiter, es wird dann Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen.\"\r\n \r\nEs bestehen Anliegerpflichten lt. Baumsatzung, daher teilen Sie mir bitte mit,\r\n- an welches Amt die Vorgänge weitergeleitet wurden\r\n- welche Aktivitäten bzgl. der Anliegerpflichten von seiten des zuständigen Amtes erfolgt sind und\r\n- wie der aktuelle Bearbeitungsstand der o.g. Meldungen im Mängelmelder ist.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 297924\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/297924/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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