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    "subject": "EFRE-Antrag Kreis Lippe Flugplatz Oerlinghausen [#297956]",
    "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nAlle seitens des Kreises Lippe, genauer der Lippe Tourismus Marketing GmbH, bei Ihnen im Rahmen von Förderanträgen im Zusammenhang mit dem Flugplatz Oerlinghausen (Flugplatzgemeinschaft Oerlinghausen e. V.) - insbesondere Bau eines Besucherzentrums - aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) eingereichten Unterlagen sowie etwaiger weiterer Schriftwechsel mit Ihrer Behörde in diesem Zusammenhang, Bescheide und sonstige Dokumente in dieser Angelegenheit, die Ihrer Behörde vorliegen. Verglichen auch die Anfrage an den Kreis Lippe in der selben Angelegenheit; Korrespondenz nachlesbar unter (fragdenstaat.de/anfrage/ifg-anfrage-besucherzentrum-tourismuskonzept-flugplatz-oerlinghausen).\r\n\r\nIch weise darauf hin, dass \"Vertrauliche Übermittlungen zwischen Behörden\" nicht vom Ausschlussgrund des Schutzes vertraulich übermittelter oder \r\nerhobener Informationen umfasst sind (Petras/Vos, Handbuch Informationsfreiheitsrecht, 184; BT-Drs. 15/4493, 12; BfDI, Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2012/2013, 13). Auch wenn im Zuge einer Antragstellung von Privaten eingereichte Unterlagen grundsätzlich der Vertraulichkeit unterliegen sollten, stünde dies einer Herausgabe der angefragten Informationen also hier nicht entgegen, da der antragstellende Kreis Lippe selbst eine Behörde und somit kein schutzwürdiger Dritter i. S. d. IFG ist.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 297956\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/297956/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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