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    "subject": "AW: [External] Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]",
    "content": "Sehr geehrte Frau Schröder,\r\n\r\nwir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2023 und bestätigen deren Empfang.\r\n\r\nWir weisen darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage mit Auskünften verbunden ist, an denen Rechte Dritter bestehen, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren im Sinne des § 8 IFG notwendig ist und die Monatsfrist des § 7 IFG nicht eingehalten werden kann.\r\n\r\nZudem geht der Umfang Ihrer Anfrage bzw. der damit verbundene Verwaltungsaufwand über eine einfache schriftliche Auskunft im Sinne des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) hinaus und wird Gebühren im Rahmen der Ziff. 1.3 der Anlage zur IFGGebV (60 bis 500 Euro) verursachen. \r\n\r\nMaßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand, bemessen anhand der Personalkostensätze des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Nach einer groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 2 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 1 Stunde. Es würde somit eine Gebühr von 150 Euro entstehen.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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    "sender": "Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-26T17:35:29.579291+01:00"
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