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"subject": "AW: Entscheidung zu Lage für Unterkünfte für Geflüchtete und Wohnungslose [#298514]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\nvielen Dank für Ihre Anfrage.\r\nDiese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft.\r\nWir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt.\r\n\r\nBei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS).\r\n\r\nAufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Stadtverwaltung München",
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