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"subject": "Ihr IFG-Auskunftsersuchen",
"content": "Polizeipräsidium Köln Köln, 29.01.2024\nZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 2/24\n\n\n- per E-Mail -\n\n\nAuskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\n\nIhr Antrag vom 13.01.2024\n\n\nGuten Tag,\n\nmit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie Informationen bezüglich des Waffenrechts.\n\nNach Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen Folgendes mit:\n\nZu 1.: Es sind keine Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG zum Zeitpunkt der Beantwortung im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Köln (PP Köln) gültig.\nZu 2.: Derzeit sind 11 Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG im Zuständigkeitsbereichs des PP Köln gültig.\nZu 3.: Es sind keine Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG zum Zeitpunkt der Beantwortung im Zuständigkeitsbereichs des PP Köln gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde.\nZu 4.: Derzeit sind 84 Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG im Zuständigkeitsbereich des PP Köln gültig. Davon wurden 79 Waffenbesitzkarten erteilt, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde.\nZu 5.: Hierzu wird auf die Antworten zu 1. und 3. verwiesen.\nZu 6.: Die Erlaubnisse wurden zum Schutz von gefährdeten -öffentlichen und privaten- Objekten erteilt.\nZu 7.: Die Anzahl der Erlaubnisse nach § 28 WaffG ändert sich fortlaufend, da die Erlaubnisinhaber immer wieder Aufträge dazugewinnen oder verlieren, beispielsweise weil Ausschreibungen stattfinden, Verträge auslaufen oder sich Gefährdungslagen ändern. Die Anzahl der Erlaubnisse nach § 19 WaffG ist in den vergangenen Jahren konstant null.\n\nAbschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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