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    "subject": "Umsetzung Borchert-Kommission/ ZKL [#297536]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nmit E-Mail vom 17.01.2024 beantragen Sie auf Grundlage des IFG Informationen über die Umsetzung der Beschlüsse der Borchert-Kommission sowie der Zukunftskommission Landwirtschaft der letzten zwei Jahre.\n\nZum weiteren Verfahren möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:\n\nNach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Herausgabe von Abschriften ist bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. \n\nIn welcher Höhe Gebühren im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststellen kann. Derzeit wird mit Gebühren von 500 Euro gerechnet. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung im Sinne des § 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geprüft werden kann. \n\nVor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 12.02.2024\n\n1.\tum Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren eingrenzen möchten sowie\n\n2.\tum Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift.\n\nBitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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