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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ngern kommen wir zurück auf Ihre erneuten Fragestellungen in o.g. Angelegenheit, die wir Ihnen wie folgt beantworten:\r\n\r\nwir verweisen im Wesentlichen auf die Ausführungen aus unserer Antwort vom 13.10.2023. Insbesondere darauf, dass die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit bei der Bestellung eines Wappens nicht in die Zuständigkeit der GMSH fällt. Denn der Qualitätssicherungsprozess obliegt der entsprechenden Behörde.\r\n\r\nZu der von Ihnen angesprochenen Bestellung unter der Bestell-Nummer 4500291160/16.10.14 liegen der GMSH im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen die Unterlagen des Bestellvorgangs vor. Zusätzlich zu den bereits Ihrer Anfrage beigelegten Unterlagen besitzen wir allerdings keinen weiteren Schriftverkehr zu diesem Vorgang. Eine Mängelrüge oder Reklamation der Behörde nach der Lieferung ist nicht bei uns eingegangen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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