HTTP 200 OK
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"subject": "Beantwortung [EXTERN] Hamburg StadtRAD \"Geisterräder\" und Auswirkungen auf Betreibervertrag [#296307]",
"content": "Sehr geehrter Herr Niehm, \r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage #296307, die wir hiermit fristgerecht beantworten:\r\n\r\nZu 1.:\r\nZu dem in Anlage 11 des Betreibervertrages geregelten Qualitätskriterium 1 „Verfügbarkeit Leihräder“ übermittelt die Betreiberfirma DB Connect GmbH der zuständigen Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) quartalsweise die monatlichen Durchschnittswerte als Übersicht. Im Rahmen von Quartalsgesprächen gibt die DB Connect der BVM regelmäßig einen plausiblen Einblick in die Erhebungsmethodik der Flottenverfügbarkeit.\r\n\r\nZu 2.:\r\nDer Begriff „Geisterräder“ ist im Zusammenhang mit dem StadtRAD-System bislang über keinen Weg aufgetaucht, weder seitens der DB Connect GmbH, noch seitens der BVM, noch seitens der Öffentlichkeit, der Medien oder der Politik. Das beschriebene Problem, dass lt. StadtRAD-App als verfügbar angezeigte Räder an den Stationen physisch nicht vorhanden sind, kommt in großem Stil nicht vor. Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass einzelne Räder nicht ordnungsgemäß an einer Station abgestellt wurden, sondern sich in unmittelbarer Nähe befinden. Die Stationen arbeiten mit Funk und ein nicht ordnungsgemäß abgestelltes Fahrrad wählt sich in die nächstgelegene Station ein, sofern es sich im Funkradius befindet. Dann kann es sein, dass ein Fahrrad so angezeigt wird, als befände es sich unmittelbar an der Station, steht aber bspw. auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Werden die Fahrräder aber korrekt abgestellt, kommt dieses Problem nahezu nicht vor.\r\n\r\nZu 3.:\r\nIn die Bonus-Malus-Berechnung fließen diejenigen Räder als verfügbar ein, die mindestens einmal am Tag entleihbar waren. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.\r\n\r\nÜber die genannten Informationen hinausgehende behördeninterne Korrespondenz liegt nicht vor. \r\n\r\nDiese Antwort erfolgt abschließend und gebührenfrei.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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