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"subject": "Ihre Anfrage #295956 // Maßnahmenliste Hochwasser- und Katastrophenschutz // Auskunftsersuchen (NUIG / VIG)",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\n\nes erfolgt nachstehend die Beantwortung ihrer Anfrage vom 01. Januar 2024 (Anfragenr.: 295956) und dem Auskunftsersuchen zur Maßnahmenlisten des Hochwasser- und Katastrophenschutz.\n\n\nEine umfängliche Beantwortung der Fragestellung bzw. der Maßnahmenliste ist aufgrund der kommunalen Zuständigkeitsregelungen in Gänze nicht möglich. Der LK Oldenburg bedient sich z.B. bei der Frage nach Pegelmessstellen oder Hochwasserfrühwarnsystemen den in Niedersachsen durch das NLWKN bereitgestellten Daten und Auskünften. Informationen über sich entwickelnde Hochwasserlagen/-szenarien werden automatisiert zur Verfügung gestellt. Planungen zur Rückhaltbecken sind Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen, sodass hierzu keine Auskunft gemacht werden kann. Auch unterhält der LK Oldenburg keine eigenen Deichabschnitte.\n\n\nDie Ausstattung von Feuerwehren obliegt ebenso größtenteils den kreisangehörigen Gefahrenabwehrbehörden, zur Aufgabenerledigung ergänzende und notwendige Ausrüstungen im Zuständigkeitsbereich des LK Oldenburg werden gem. intern abgestimmten Verfahrensweise bewertet und bei Bedarf beschafft. Evakuierungs- sowie Alarm- und Einsatzpläne liegen für anlassbezogene Szenarien vor, werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Diese Form der Pläne im Rahmen des Katastrophenschutzes sowie der Gefahrenabwehr sind allerding nur - und dies liegt in den Natur der Sache - für die interne Verwendung bestimmt.\n\n\nAbschließend betrachten wir mit dieser Antwortmail das Auskunftsersuchen als erledigt. Von einer Kostenerhebung für die Bearbeitung des Auskunftsersuchens wird aus Billigkeitsgründen absehen.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landkreis Oldenburg",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-29T17:06:24.183357+01:00"
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