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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n \r\nich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 19.01.2024.\r\nDer Umgang mit den aufgedeckten Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der Software der Firma Mikroprojekt GmbH\r\nwird in Schleswig-Holstein nicht über das Land gesteuert. Der überwiegende Anteil der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes\r\nist in Schleswig-Holstein als pflichte Selbstverwaltungsaufgabe ausgestaltet (§ 3 Absatz 1 und 2 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst).\r\nDie Kreise und kreisfreien Städte haben einen eigenen Arbeitskreis in welchem sich die Gesundheitsämter zu Fragen der Digitalisierung austauschen.\r\nUns ist bekannt, dass die erhobenen Vorwürfe gegen die Mikroprojekt GmbH sehr ernst genommen werden. Die kommunale Ebene ist in den direkten Austausch mit dem Softwareanbieter gegangen, um Folgeabwägungen vornehmen zu können. Die Kommunikation erfolgt hier über die Kommunen (Kreise und kreisfreien Städte) selbst, entsprechend können wir keinen differenzierten Sachstand wiedergeben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein",
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