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    "subject": "Anfrage nach dem LTranpG",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage. \r\n\r\nJedoch möchten wir im Voraus darauf verweisen, dass die E-Mailadressen des \r\nAnbieters „fragdenstaat.de“ nicht den Anforderungen der elektronischen \r\nSignatur nach dem De-Mail-Gesetz entsprechen und wir deshalb nicht \r\nverpflichtet sind auf diese zu antworten. \r\n\r\nDa wir jedoch davon ausgehen, dass Sie Bürger der Stadt Ludwigshafen sind, \r\nmöchten wir auf einige Punkte Ihrer Anfrage eingehen. \r\n\r\nDie Anzahl der ausgestellten Anwohnerparkausweise lag in den Jahren 2020 \r\nbis 2023 konstant zwischen 5400 und 5600 Stück. Aktuell liegt noch keine \r\nAuswertung für den Zeitraum seit der Erhöhung am 01.10.2023 vor. \r\n\r\nAlle Informationen zu den Anwohnerparkzonen und wo genau welche Parkplätze \r\nsind, können auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen zu finden. \r\nZunächst müssen Sie auf den Offizieller Stadtplan der Stadt Ludwigshafen . \r\nRechts an der Seite finden Sie einen Reiter mit einem Fernglas und \r\ndarunter einen Reiter mit mehreren Ebenen. Wenn Sie dies anklicken öffnet \r\nsich ein Fenster und oben erscheint der Reiter Themen. Unter diesem Reiter \r\nwählen Sie das Thema Verkehr und dort Bewohnerparken. Durch Auswahl der \r\neinzelnen Zonen kommen Sie zu den gewünschten Informationen. \r\n\r\nDarüber hinaus wurden die Bewohnerparkzonen im Hinblick auf das \r\nParkraumkonzept der Stadt Ludwigshafen fortlaufend von 2017 bis 2022 von \r\ndem Ingenieurbüro Durth&Roos untersucht und die Ergebnisse \r\nfortgeschrieben. Auch hierzu finden Sie alle Informationen klar und \r\ntransparent auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen. \r\nKoordinierung Parkraumkonzept (ludwigshafen.de)\r\n\r\nWir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass den Anforderungen des \r\nLTranspG in vollem Umfang, durch die oben genannten Publikationen, sowie \r\nden öffentlichen Pressemitteilungen Rechnung getragen wird. \r\n\r\nDie Rechtsgrundlagen zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen finden sich \r\nausschließlich in der Straßenverkehrs-Ordnung und unterliegen somit \r\nbundesgesetzlichen Vorschriften. \r\n\r\nSollten Ihnen die dargelegten Informationen und Hinweise nicht ausreichen, \r\nverweisen wir darauf, dass nach § 24 LTRanspG von der Behörde Gebühren \r\nerhoben werden dürfen. \r\n\r\nDiese belaufen sich auf 51,20€ bis 71,20 € pro Stunde gemäß der \r\nGebührenordnung der Stadt Ludwigshafen. \r\n\r\nIn Bezug auf den Antrag und die E-Mailadresse fragdenstaat.de verweisen \r\nwir ebenfalls darauf, dass wir Ihnen die Bescheide und Erläuterungen nur \r\nan ihre Postadresse versenden, es sei denn Sie können eine rechtsgültige \r\nelektronische Signatur nach dem De-Mail-Gesetz vorweisen. \r\n\r\nSollten Sie weitere Fragen haben stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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