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"content": "Guten Tag,\r\nsehr << Anrede >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Rückmeldung,\r\n\"Am 03.04.2023 hat das EBA im betreffenden Planfeststellungsabschnitt eine Kontrolle von Straßen und einer Reifenwaschanlage durchgeführt. Am 19.01.2024 wurde im betreffenden Planfeststellungsabschnitt nochmals die Verschmutzung von Straßen in der Umgebung der Baumaßnahme kontrolliert. Bei diesen Kontrollen wurde die vorhandene Verschmutzung vom EBA vor dem Hintergrund einer großen Dauerbaustelle als nur geringfügig und keinesfalls unzumutbar bewertet.\r\n\r\nDer Streckenzug wird von mir täglich (!) befahren, und jeden Tag muss ich mein Kfz säubern, weil die einzige (!) Reifenwaschanlage (Bereich Strullendorf) nicht in Betrieb ist, obwohl diese von Ihnen planfestgestellt wurde. Der feine Schlamm hängt sich in die Radkästen und auf die Felgen. Die Straße verschlammt - die temporäre Markierung ist sodann nicht mehr sichtbar - und es bildet sich ein schmieriger Film. Die Bankette setzen durch das Material zu, so dass das Straßenwasser nicht mehr abfließen kann. Es bilden sich dadurch ein Glättefilm bei Frost. Ich weise das EBA hiermit ausdrücklich daraufhin und werde bei evtl. Unfällen entsprechende Hinweise der Unterlassung von Abhilfemaßnahmen geben.\r\n\r\nEs muss die Frage erlaubt sein, warum man eine Reifenwaschanlage plant, baut, genehmigen lässt aber nicht in Betrieb genommen wird?\r\n\r\nGem. 21.04.23:\r\n\"da es sich bei Reifenwaschanlagen um Schutzvorkehrungen handelt, ist der Umgang damit zwangsläufig abhängig von dem konkreten Schmutzanfall in der Bauphase. Wo kein Schmutz anfällt sind sie nicht notwendig und wenn sie an anderer Stelle effizienter sind als zunächst vorgesehen, ist die Verschiebung als unwesentliche Änderung jedenfalls nicht verfahrensrelevant. \r\n\r\nAus Ziffer A.4.4.6. des Planfeststellungsbeschlusses zum PFA 21 geht eindeutig hervor, dass nicht zwingend Reifenwaschanlagen bei Immissionen eingesetzt werden müssen, sondern zielgerichtete Maßnahmen, worauf bereits mehrfach hingewiesen wurde.\"\r\n\r\nWenn diese Reifenwaschanlagen nicht zwingend einzusetzen sind, warum wurden die Anlagen dann mit genauer Anzahl und örtlicher Lage im Planfeststellungsbeschluss aufgenommen? Sind Unterlagen und planerische Inhalte des Beschlusses des EBA Ast Süd in Nürnberg für den Vorhabenträger unverbindlich?\r\n\r\n\"Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass Anfragen, die mit einem Pseudonym unterzeichnet werden, künftig nicht mehr beantwortet werden. Zur Bearbeitung des Antrags ist die Nennung des Klarnamens erforderlich. Ohne diese Nennung kann nicht mehr von einer ernsthaften Antragstellung nach dem IFG/UIG ausgegangen werden.\"\r\nDiesem widerspreche ich. Alle bisherigen Anfragen sind fachlicher Art begründet und öffentlich einsehbar.\r\nAuf welche konkrete Gesetzgebung beziehen Sie sich? Zudem ist Ihnen der Klarname bekannt!\r\n\r\nDas Grundgesetz schützt auch das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt. Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll die Verwirklichung dieses Rechts erleichtert werden. Auch die Namensgebung ist davon betroffen.\r\n\r\nDurch Ihr Vorgehen fühle ich mich persönlich ausgegrenzt und in meinen Grundrechten auf freie Selbstbestimmung eingeschränkt, hier besonders um wichtige Informationen zu erhalten, die für mich wichtig sind.\r\nIch bitte um Beantwortung meiner inhaltlichen Fragen.\r\n\r\nAntworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nAn alle Mit-Leser - eine Antwort dauert wieder exakt min. 4 Wochen - wetten?!\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nder neue Elfen-Fuchs - für eine freie Selbstbestimmung und freie Information\r\n<< Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 274010\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/274010/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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