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    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nVermerke, Berichte, Leitungsvorlagen und vergleichbare Dokumente mit Beweisen für die aktuellen Anschuldigungen, die von Israel gegen die UNRWA erhoben werden und die der Ministerin im Zeitraum vom 24.01. bis 28.01.2024 vorgelegt wurden.\r\n\r\nHintergrund: \r\nDie Israelische Regierung beschuldigt mehrere Mitarbeitende der UNRWA in Gaza, am Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen zu sein oder diesen unterstützt zu haben. Entsprechende Informationen kamen unmittelbar nach einer Eilentscheidung des Internationalen Gerichtshofs zum Völkermord-Vorwurf gegen Israel am 26.01.2024 an die Öffentlichkeit. Kurz darauf teilten das AA und das BMZ mit, dass Deutschland die finanzielle Unterstützung für die humanitäre Hilfe der UNRWA bis auf Weiteres einstelle, vgl. z.B. https://www.tagesschau.de/ausland/asien/stopp-finanzierung-unrwa-100.html.\r\n\r\nDer Antrag hat das Ziel, die der Ministerin vorliegende Beweislage zum Entscheidungszeitpunkt über die Einstellung der finanziellen Unterstützung in Erfahrung zu bringen, insbesondere ob stichhaltige, konkrete Beweise für die erhobenen Anschuldigungen vorlagen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Adresse entfernt >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 299090\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/299090/\n\nPostanschrift\n<< Adresse entfernt >>\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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